Anwalt sieht das Urteil als weisungsgebend für St. Pölten und Linz - die Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien prüft "weitere Schritte".
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Wien/Bruck an der Leitha. Am Montag hat die niederösterreichische Gemeinde Bruck/Leitha in erster Instanz einen Prozess rund um ein Spekulationsgeschäft gegen die Raiffeisenlandesbank (RLB) NÖ-Wien gewonnen. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, sieht der Anwalt der Stadt, Lukas Aigner, die Entscheidung des Handelsgerichts Wien als weisungsgebend für die Spekulationsprozesse der beiden Gemeinden Linz und St. Pölten.
Bei dem Geschäft, das Bruck/Leitha mit der RLB 2004 abgeschlossen hatte, handelte es sich um hochriskante Swaps. Laut Aigner hat das Geldinstitut der Gemeinde ein "geringes Risiko vorgegaukelt". Tatsächlich habe es sich bei dem Papier aber um ein Hochrisikogeschäft gehandelt. Zudem seien negative Entwicklungen nicht ordnungsgemäß dargestellt worden. All das führte dazu, dass Bruck/Leitha nach anfänglichen Zuflüssen hohe Beträge an die Bank zahlen musste. Neben Aigner bemängelt auch das Handelsgericht Wien schwere Beratungsfehler und Interessenkonflikte seitens der RLB.
RLB will weitere Schritte prüfen
Aigner ist überzeugt, dass vom
Gericht "zweifelsfrei" festgestellt wurde, dass die Gemeinde bei einer ordnungsgemäßen Aufklärung über den bereits zu Geschäftsabschluss negativen Marktwert des Papiers "den Swap nie gezeichnet und auch den Verlust nicht erlitten hätte." Bei dem Verfahren ging es um einen Streitwert von 355.164 Euro.
Seitens der RLB reagiert man auf die Entscheidung verhalten. Man analysiere derzeit das Urteil und prüfe weitere Schritte, ließ die zuständige Pressesprecherin Michaela Stefan verlauten. Laut ihr habe der Fall mit dem Prozess gegen St. Pölten "nichts zu tun". Die Gemeinde hatte mit der RLB 2008 ebenfalls ein Swap-Geschäft abgeschlossen.
Aigner sieht das anders. Er zeigt sich zuversichtlich, dass der erstinstanzliche Sieg von Bruck/Leitha eine "gewisse Abstrahlungswirkung" auf die Prozesse in St. Pölten und Linz haben wird. Laut ihm sind insbesondere die Sachverhalte in den Punkten negativer Anfangswert und Interessenkonfliktlagen gleich. Aigner vertritt auch die Stadt St. Pölten im Swap-Prozess gegen die Raiffeisenlandesbank.
"Ein paar Irre fuhrwerkten herum"
Das Verfahren ist seit Anfang Mai pausiert, nachdem der Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter Martin Ogris gestellt hatte. Anlass dafür war eine von Ogris getätigte Äußerung, wonach der anfängliche potenzielle Schaden von 4 Millionen Euro mittlerweile auf 66 Millionen Euro angewachsen sei, weil "hier ein paar Irre herumfuhrwerkten und aus einer Mücke einen Elefanten gemacht haben." Aigner und andere Anwesende waren der Meinung, dass Ogris mit seinen "polemischen Äußerungen" eindeutig die St. Pöltner Politiker gemeint habe. Es ist noch offen, wie lange die Prüfung des Befangenheitsantrags, der zur Absetzung von Ogris als für den Prozess zuständiger Richter führen würde, dauern wird.
530 Millionen Euro Streitwert bei Franken-Swap
Der Rechtsstreit der Stadt Linz mit der Bawag PSK stellt St. Pölten und Bruck/Leitha jedoch weit in den Schatten. Inklusive Zinsen und Gerichtsgebühren beläuft sich der Streitwert des Prozesses momentan auf über eine halbe Milliarde Euro. Die Stadt schloss 2007 mit der Bawag ein Währungs- und Zinstauschgeschäft ab, um einen 195 Millionen Euro schweren Schweizer-Franken-Kredit abzusichern, der bei einer anderen Bank anhängig war.
Bei einem Währungsswap werden zwischen den Vertragspartnern zwei verschiedene Währungen zu gleichem Wert getauscht und über einen gewissen Zeitraum behalten - im Fall der Stadt Linz Schweizer Franken gegen Euro. Beide Seiten zahlen sich gegenseitig die jeweiligen Zinsen aus und tauschen die Währungen nach Ablauf einer festgelegten Frist zum beim ersten Tausch gültigen Wechselkurs zurück. Durch Zinszahlungen und Kursveränderungen erhofft man sich Gewinne. Entgegen den Erwartungen erlebte der Frankenkurs jedoch einen Höhenflug und der Swap der Stadt Linz rutschte immer stärker ins Minus. Die Zinszahlungen an die Bawag wuchsen stetig, und auch die zu erwartende Rücktauschsumme wurde aufgrund der Wechselkursunterschiede immer geringer.
Das für vergangenen Freitag anberaumte Verfahren fand nach einem Befangenheitsantrag gegen den Richter vorerst nicht statt. Die Bawag kritisiert, dass vor den Gemeinderatswahlen 2015 kein politischer Lösungswille erkennbar sei - und danach ginge es bereits um 600 Millionen Euro.