)
Absprachen von E.on und Gaz de France im Visier. | Brüssel stellt E.on-Netzdeal auf den Prüfstand - für Ende von Strafverfahren. | Brüssel. Die Zerschlagung der europäischen Energiekonzerne per EU-Gesetz konnte beim Energieministertreffen vor einer Woche gerade noch abgewendet werden. Doch die mächtige EU-Wettbewerbsbehörde hat die großen Versorger unverändert im Visier: Am Donnerstag verschärfte sie ein Strafverfahren gegen den deutschen Marktführer E.on und dessen französisches Pendant Gaz de France (GdF) wegen des Verdachtes auf illegale Absprachen auf den Erdgasmärkten.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 16 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Strafen bis zu zehn Prozent des Umsatzes
So könnten die Deutschen über ihre Tochterfirma E.on Ruhrgas mit den Franzosen vereinbart haben, sich jeweils vom Heimmarkt des anderen fernzuhalten. Das würde die bereits bestehende Liberalisierung des Gasmarktes konterkarieren und gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen.
Bereits im Mai 2006 hatte die EU-Kommission unangemeldet die Geschäftsräume von E.on und GdF durchsuchen lassen. Eingeleitet wurde das Kartellverfahren gegen die Gasriesen im Juli 2007.
Jetzt hat die Kommission den Verdächtigen eine detaillierte Aufstellung der Vorwürfe zugesandt. Im Zentrum stehen Gaslieferungen durch die gemeinsame Megal-Pipeline. Durch die E.on-GdF-Röhre wird Gas aus Tschechien durch Süddeutschland nach Österreich und Frankreich gepumpt. Können die Energiekonzerne die Vorwürfe nicht widerlegen, drohen ihnen Strafen bis zu zehn Prozent des Umsatzes in den betroffenen Geschäftsbereichen.
E.on-Ruhrgas und GdF bestreiten die Absprachen gar nicht, datieren sie aber in die Zeit vor der Marktliberalisierung: Beim Bau der Pipeline 1975 hätten sie gemäß der damals üblichen Praxis ausgemacht, wer welche Märkte beliefert. Die Vereinbarung sei bereits seit Jahren außer Kraft, sind sich die beiden einig.
E.on kämpft unterdessen auch am Strommarkt gegen horrende Strafzahlungen wegen des mutmaßlichen Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung.
Für die Einstellung des Strafverfahrens verpflichtet sich der Konzern im Gegenzug, sein 380/220-kV-Höchstspannungsnetz sowie Erzeugungskapazitäten bei Braunkohle, Steinkohle, Erdgas, Pumpspeicher, Laufwasser und Kernkraft zu verkaufen. Das 110-KV-Netz darf E.on hingegen behalten.
Verdacht: Künstliche Angebotsverknappung
Voraussetzung für den Deal ist die am Donnerstag von der Kommission eingeleitete Befragung der E.on-Konkurrenten am deutschen Strommarkt. Sehen diese den Wettbewerb durch die Verkäufe wiederhergestellt, ermitteln die Brüsseler Marktwächter nicht weiter.
Der Verdacht laut Voruntersuchung: Der Konzern habe durch künstliche Verknappung des Stromangebots den Preis in die Höhe getrieben, Konkurrenten von Neuinvestitionen in die Stromerzeugung abgehalten und beim Zugang zum Höchstspannungsnetz behindert.