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Brüssel zügelt die Leerverkäufe

Von WZ-Korrespondent Wolfgang Tucek

Wirtschaft

Temporäre Verbote durch die Aufsichtsbehörden möglich. | Brüssel. Binnenmarktkommissar Michel Barnier legt einen Zwischenschritt ein: Eine am Montag lancierte Konsultation aller Marktteilnehmer soll mehr Klarheit für den Umgang mit ungedeckten Leerverkäufen und verbrieften Kreditversicherungen (Credit Default Swaps/CDS) bringen. So überlegt die EU-Kommission, den Aufsichtsbehörden die Kompetenz einzuräumen, ungedeckte Leerverkäufe und CDS in Notfällen vorübergehend zu verbieten oder einzuschränken. Anlass könnten zu heftige Kursschwankungen sein.


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Die Börsenaufsichten müssten ihren Schritt jedoch genau begründen und die ab 1. Jänner geplante Europäische Wertpapier- und Börsenaufsicht ESMA könnte die Koordination solcher Maßnahmen übernehmen. Darüber hinaus müsse mehr Transparenz über die in Leerverkäufen gehaltenen Positionen von Aktien und Derivaten herrschen. Offen ist noch, ob alle Finanzprodukte betroffen sein sollen, die über EU-Marktplätze gehandelt werden dürfen, oder nur EU-Aktien und -Staatsanleihen.

Um den hunderte Milliarden schweren außerbörslichen Markt für Derivate in den Griff zu bekommen, könnte die EU-Kommission darüber hinaus die Einrichtung von Clearingstellen nach einheitlichen Regeln verlangen. Die ESMA könnte jene Kontrakte festlegen, die unter die Clearingpflicht fallen - so gebe es eine einheitliche europäische Liste. Ziel sei es, einen möglichst großen Anteil von standardisierten und zum Clearing verpflichteten Derivaten im außerbörslichen Handel zu haben, erläuterte ein Experte.

Konkrete Gesetzesvorschläge zu Leerverkäufen und CDS hat die EU-Kommission für September angekündigt. Die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy hatten Barnier letzte Woche aufgefordert, rascher aktiv zu werden. Berlin hat ungedeckte Leerverkäufe übrigens bereits im Alleingang verboten, die französische Börsenaufsicht darf sie im Notfall vorübergehend unterbinden.