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Brüsseler Spitzfindigkeiten

Von Simon Rosner

Politik
Dauerdienste bis zur Erschöpfung: Für Jungärzte ist das durchaus Realität.
© Ocean/Corbis

Sozialminister könnte für Ausnahme optieren, gegen die er einst kämpfte.


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Wien. Ein polnischer Neurologe in der Stadt Nowy Sacz dürfte sich damit wohl die goldene Paracelsus-Medaille verdient haben: Er war durchgehend 175 Stunden im Dienst. Das heißt, er ging am Anfang einer Kalenderwoche ins Krankenhaus und kam in der darauffolgenden Woche wieder heraus. Diese Meldung ging erst vor wenigen Tagen durch die Medien, und sie offenbarte zwei Probleme. Erstens gibt es in Polen sowie in anderen EU-Ländern einen eklatanten Ärztemangel.

Das zweite Problem ist die Arbeitszeit. Der polnische Arzt aus Nowy Sacz war natürlich nicht 175 Stunden am Stück wach, aber er war im Bereitschaftsdienst. Und dieser gilt laut Europäischem Gerichtshof als normale Arbeitszeit. Man könnte freilich die gesetzliche Grundlage ändern, weshalb in der EU auch jahrelang über eine neue Arbeitszeitrichtlinie verhandelt wurde. Eine der Streitpunkte war eben auch die Frage, ob Bereitschaftsdienst Arbeitszeit ist oder nicht oder irgendwas dazwischen. Ende 2012 wurden die Verhandlungen ergebnislos beendet, daher ist die Version von 2003 nach wie vor gültig.

EU droht mit Verfahren

Und genau diese bringt jetzt die österreichische Regierung in die Bredouille. Wie das Ö1-"Morgenjournal" berichtet, hat die Republik ein Mahnschreiben der EU-Kommission erhalten, in dem diese von Österreich eine Neuregelung der Praxis in den Spitälern verlangt. Ein Monat hat das zuständige Sozialministerium nun für eine Stellungnahme samt Lösungsvorschlägen Zeit. Andernfalls droht ein Vertragsverletzungsverfahren, das der Republik teuer kommen könnte.

Österreich hat wie alle anderen EU-Staaten die Richtlinie von 2003 umgesetzt, im Arbeitszeitgesetz ist wie gefordert eine maximale durchschnittliche Arbeitszeit von 48 Stunden festgehalten. Allerdings sind in diesem Gesetz auch Ausnahmen erwähnt, etwa für leitende Angestellte oder Hausangestellte. Und eben auch für "Dienstnehmer, die unter das Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz fallen".

In diesem ist zwar ebenfalls die von der EU verlangte 48-Stunden-Woche als Maximaldienstzeit im Durchschnitt festgeschrieben, doch es gibt auch hier eine Ausnahme, nämlich für einen "verlängerten Dienst", bei dem durchschnittlich auch 60 Stunden pro Woche möglich sind, vereinzelt sogar 72 Stunden. Es sind diese Ausnahmen, die laut EU gegen die Richtlinie verstoßen.

Ärztemangel als Folge?

Laut Ärztekammer sind diese Ausnahmen keine Seltenheit, teilweise seien auch in Österreich Dienste bis zu 49 Stunden am Stück, inklusive Bereitschaft, Realität. "Dieser Zustand ist für Ärzte und Patienten gleichermaßen unerträglich", sagt Harald Mayer von der Ärztekammer. Auch von politischer Seite, von der FPÖ und von den Grünen, kommt die Aufforderung, die Ärzte durch entsprechende Regelungen zu entlasten. In Niederösterreich liegt momentan ein Drittel der Ärzte über den 48 Stunden, wie es aus dem Büro von Landesrat Karl Wilfing heißt. Derzeit ist das ja auch gesetzeskonform.

In Wien hat sich die Situation in den vergangenen Jahren zwar deutlich verbessert und extrem lange Dienste sind selten geworden, doch welche Konsequenzen ein neues Arbeitszeitgesetz für Spitalsärzte haben könnte, war erst kürzlich im AKH Wien zu beobachten. Da hatte eine neue Betriebsvereinbarung mit Arbeitszeitbeschränkungen einen massiven Aufstand der Ärzteschaft zur Folge. Nicht, weil diese gerne 72 Stunden in der Woche arbeiten, sondern weil ihrer Ansicht nach nicht genügend Personal zur Verfügung steht, um weiterhin die Dienstpläne zu erstellen. Die EU habe nur an einer Schraube gedreht, an der Limitierung der Arbeitszeiten für Spitalsärzte, sagte damals Peter Husslein, Chef der Frauenklinik im AKH, in der ORF-Sendung "Im Zentrum". Der Vorstoß der EU sei zwar zu 100 Prozent zu unterstützen, sagte er, führe aber dazu, dass bei 173 Ärzten am AKH im Nachtdienst am nächsten Tag eben 173 Ärzte im Dienst fehlten.

Das Sozialministerium will sich umgehend mit dem Spitalerhaltern, also den Ländern, in dieser heiklen Causa zusammenschließen. Wird aber die Maximalarbeitszeit nach unten geschraubt, wird es wohl Bedarf für neue Ärzte geben, und das kostet wiederum viel Geld. Abgesehen davon fällt es schon jetzt vielen Spitälern zunehmend schwer, junge Ärzte zu bekommen, auch wenn die Situation in Österreich noch nicht dramatisch ist. In den kommenden Jahren droht aber so oder so ein Ärztemangel.

Opt-out wäre simple Lösung

Das Sozialministerium hat noch eine andere Möglichkeit, als die Ausnahmen aus dem Gesetz zu streichen. Es kann ein Opt-out beschließen, wie es auch Deutschland gemacht hat. Diese Möglichkeit hat die EU bei der Richtlinie ihren Mitgliedern eröffnet, da die Briten sonst nicht mitgestimmt hätten. Dieses Opt-out würde Spitälern erlauben, eigene Vereinbarungen mit der Belegschaft über längere Arbeitszeiten zu treffen, wogegen die Gewerkschaften seit Jahren auftreten. Auch bei der letztlich gescheiterten Neuverhandlung der Richtlinie hatten sich die Gewerkschaften gegen dieses Opt-out gewehrt, unter ihnen auch der damalige ÖGB-Präsident und derzeitige Sozialminister: Rudolf Hundstorfer.