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BSE und Recht

Von Matthias G. Bernold

Wirtschaft

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Die Überprüfung von Rindfleisch auf BSE (Bovine Spongiforme Enzephalopathie) ist EU-weit geregelt. Auf Grundlage der EU-Verordnung EG 999/2001 ergingen in Österreich zahlreiche weitere Bestimmungen, die das Tierseuchengesetz ergänzen. An erster Stelle zu nennen ist hier die Verordnung GZ 4600/0040-IV /B/8/2005.

Ab dem 30. Monat müssen alle Tiere nach der Schlachtung auf BSE überprüft werden, erklärt Johann Damoser, der im Gesundheitsministerium für Tierseuchenbekämpfung verantwortlich ist: Jüngere Tiere werden getestet, wenn besondere Auffälligkeiten zur Notschlachtung zwingen. "Jedes einzelne Tier in Österreich, dessen Fleisch in den Handel kommt, wird überprüft", streicht der Experte gegenüber der "Wiener Zeitung" hervor. Die Diagnose erfolgt durch eine genaue Untersuchung eines spezifischen Gehirnabschnitts (Obex-Region) eines toten Tiers. Ein Nachweis der krankmachenden Prionen am lebenden Tier ist derzeit noch nicht möglich. Seit 2001 werden hierzulande die Tests durchgeführt. Geschätzte 200.000 Tiere werden so jedes Jahr kontrolliert. Kostenpunkt: Vier bis fünf Mio. Euro. Innerhalb von 24 Stunden werden die Schnelltests an einer der fünf Untersuchungsanstalten (Mödling, Linz, Graz, Innsbruck und Klagenfurt) durchgeführt. In die Kontrollen sind die 1.100 österreichischen Fleischuntersuchungstierärzte eingebunden.