Wien. Sozialminister Erwin Buchinger (S) bleibt dabei, dass der mit dem Regierungspartner vereinbarte Pensionsmechanismus "nach Berechnungen meiner Experten um 2020, 2021 ausgelöst werden könnte" - und auch dann nur bei einigen konjunkturell schlechten Jahren, erklärte er am Freitag bei einer Pressekonferenz. Dass bereits ab 2013, wenn die Lebenserwartung voraussichtlich nach Berechnungen der Statistik Austria um den Schwellenwert von einem halben Jahr steigen wird, Handlungsbedarf bestehen könnte, ist für ihn nur "ein theoretisch fiktives" Szenario.
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Der Sozialminister liegt mit seinen Schätzungen damit etwas optimistischer als sein Gegenüber, Arbeitsminister Martin Bartenstein (V), der am Freitag mit Reformbedarf "im nächsten Jahrzehnt" rechnete. Doch Buchinger ist sich sicher, dass die zweite Bedingung für Einschnitte, nämlich eine Verringerung der Pensionsdeckungsquote um ein Prozent, in fünf Jahren noch nicht eintreten wird.
Er betonte am Freitag einmal mehr, dass das Pensionspaket keine "Rechenautomatik" vorsehe. Man habe sichergestellt, "dass letztlich die politischen Instanzen entscheiden müssen": Es gebe eine "Berichtsautomatik" bezüglich der Lebenserwartung und eine "Verordnungsautomatik", sobald beide Kriterien für Maßnahmen eintreten. Doch der Sozialminister habe gleich in mehrfacher Hinsicht "Spielraum": Er könne entscheiden, wann letztendlich die notwendigen Änderungen in Kraft treten; und er könne die Maßnahmen - höheres Pensionsalter, Beitragserhöhung, Anpassung, also Senkung der Pensionshöhe sowie "Korrektur" der jeweiligen Pensionserhöhung - nach "einem ausgewogenen Verhältnis" aufteilen. Fix ist, dass eine Erhöhung des Bundesbeitrags 20 Prozent des Maßnahmenpakets ausmachen.
Das Wort "ausgewogen" ist Buchinger besonders wichtig: Im Gesetz werde "in keiner Weise festgelegt, was das über den Wortsinn hinaus heißt". Allerdings: Auf eine Diskussion über den Wortsinn in einigen Jahren will er sich jetzt aber auch nicht einlassen: "Wenn ich auf einem Berg stehe, ist ausgewogen etwas anderes als in der Ebene."
Insgesamt handle es sich bei der Reform, die kommende Woche in den Ministerrat soll, um ein "elastisches System", das es erlaube, die Pensionen in (auch konjunkturellen) "Ausnahmesituationen zu sichern, betonte Buchinger. Er sieht damit die Pensionsreformdiskussion für die nächsten Jahre und Jahrzehnte "in Bahnen" gelenkt. In den Verfassungsrang heben will die Regierung das Modell indes nicht, denn "Pensionsfragen müssen immer dem politischen Diskurs zugänglich sein". Und heiß diskutiert werden wohl auch die künftigen Regierungen, so sie an dem Modell festhalten: Sozialminister und Finanzminister müssten über die Maßnahmen eine Übereinkunft treffen. "Ohne Einigung geht es nicht."
Weitere "Hackler"-Verlängerung offen
Die nun mit der ÖVP akkordierte Verlängerung der sogenannten Hackerreglung bis 2013 ist nach Ansicht von Sozialminister Erwin Buchinger (S) nicht zwangsläufig die letzte gewesen. Zumindest sei das nicht ins Gesetz geschrieben worden, sagte er am Freitag in einer Pressekonferenz: "Die Feststellung, dass das letztmalig war, war mit uns nicht möglich." Er wolle sich aber zum heutigen Zeitpunkt nicht festlegen, ob 2014 eine weitere Verlängerung nötig werden könnte.
Immerhin: Am griffigen Slogan "45 Jahre sind genug" (45 Jahre Arbeit nämlich) hält Buchinger weiter fest. Sein koalitionäres Gegenüber, Arbeitsminister Martin Bartenstein (V), hatte wiederholt betont, die Langzeitversichertenregel werde für ihn "letztmalig" verlängert und dies auch mit Fairness für die jüngeren Generationen begründet. Die würden aber von der Verlängerung nicht berührt, versichert dazu Buchinger.
Die Mehrkosten der verlängerten "Hackler"-Regelung werden in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf mit 150 Millionen Euro im Jahr 2011, 300 Mio. Euro 2012 und 360 Mio. Euro 2013 beziffert. Danach gehen die zusätzlichen Aufwendungen auf 210 Mio. Euro (2014), 60 Mio. Euro (2015) und schließlich 20 Mio. Euro zurück. Die durchschnittliche Pensionshöhe für "Hackler" beträgt 1.900 Euro (Männer) bzw. 1.500 Euro bei Frauen. Rund 600 Versicherte werden laut Erläuterungen von der neuen Anrechnung des Krankengeldbezugs in die Betragszeit profitieren. Die Mehrkosten dafür werden für 2008 mit zehn Millionen Euro beziffert und steigen bis 2013 kontinuierlich auf den Höchstwert von 30 Millionen Euro, um danach wieder auf 20 Millionen (2014), zehn Millionen (2015) und schließlich zwei Mio. Euro (2016) zurückzugehen.
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