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Wer das Positive an der Einigung zum neuen Finanzausgleich finden möchte, stößt auf ein chinesisches Sprichwort: Auch die längste Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Von der sogenannten Aufgabenorientierung - also Geld für Leistung statt Gießkanne - ist wenig zu sehen. Ein bisschen Trockentraining bei den Kindergärten und der Nachmittagsbetreuung in Schulen, das war’s. Dafür bekommen die Länder jährlich 300 Millionen Euro mehr - ohne Zweckwidmung. Zur Steuerhoheit der Länder und zu einer einheitlichen Bauordnung gibt es Arbeitsgruppen, obwohl die Analysen dafür längst auf dem Tisch liegen.
Gemessen an den Aussagen von Finanzminister Hans Jörg Schelling vom Juni haben die Länder gewonnen. Damals bezeichnete Schelling den (nun recht unveränderten) Finanzausgleich als "Sumpf der Geldvernichtung". Bis 2021 steht das budgetäre Feuchtgebiet weiterhin unter föderalistischem Naturschutz. Bei seinem Vortrag anlässlich des Städtetags in Innsbruck im Juni forderte Schelling noch die Abschaffung der mittelbaren Hoheitsverwaltung. Dabei übernehmen die Länder die Durchführung von Bundesgesetzen, womit der von der Bundesregierung per Verfassung abgekoppelte Landeshauptmann das Gesetz nach eigenem Gutdünken interpretieren kann.
Schellings Idee wäre gut gewesen, leider kommt sie in der Einigung zum Finanzausgleich nicht vor. Dass sich manche Länder als eine Art "Kontobearbeitungsgebühr" schöne Teile vom eigentlich den Gemeinden gewidmeten Geldkuchen abschneiden, blieb auch unangetastet. Das eher bescheidene Ergebnis für ein Finanzlabyrinth, das jährlich immerhin satte 90 Milliarden Euro verteilt, kann aber nicht nur der SPÖ/ÖVP-Koalition angelastet werden. Die in den Ländern mitregierenden FPÖ und Grünen sind hier genauso in die Pflicht zu nehmen. Sie hätten in den Landesregierungen auf innovativere Zugänge pochen können - haben sie aber nicht.
So bleibt uns das - laut Schelling - sündteure Feuchtgebiet also bis 2021 erhalten. Da dieses Ökosystem auch nicht gerade durch Artenvielfalt heraussticht, wäre die Mindestforderung, dass in den kommenden zwei Jahren eine Art Konvent die offenkundigen Ineffizienzen zwischen Bund und Ländern beseitigt - dazu gehört auch eine Verfassungsänderung. Dann täten sich 2021 alle Politiker leichter, jene Vorschläge umzusetzen, die sie bis vor einem halben Jahr erhoben haben.