Nicht nur in Österreich wird seit Monaten an einer umfassenden Verfassungsreform gearbeitet, auch das Nachbarland Deutschland bereitet seit einem Jahr die größte Grundrechtsänderung seit 40 Jahren vor. Dort hat die Reformkommission, das Äquivalent zum österreichischen Verfassungskonvent, ihre Arbeit allerdings nahezu abgeschlossen.
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Bereits am Freitag, spätestens aber am Samstag wollen die 32 Mitglieder ihre Änderungsbeschlüsse zur Entflechtung der Kompetenzen zwischen Bund und Ländern präsentieren. Bei zahlreichen Punkten wird bis zuletzt aber noch heftig gefeilscht. Erschwert wird die Konsenssuche auch durch die Forderung einiger Bundesländer, den Aufbau Ost in der Verfassung festzuschreiben. Letzte Änderungsvorschläge können nur noch heute eingebracht werden. Voraussichtlich im Februar wird das Reformkonzept im Bundestag und im Bundesrat vorgelegt, wo es zur Beschlussfassung der Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf.
Ziel der Föderalismusreform ist es, durch eine Bereinigung des unüberschaubar gewordenen Zuständigkeiten-Wirrwarrs die politischen Entscheidungsprozesse einfacher und transparenter zu gestalten. Die Bundesregierung soll zudem mehr politischen Spielraum erhalten. So soll die Zahl der auch im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze von 60 Prozent auf etwa 35 Prozent reduziert werden.
Die beiden Co-Vorsitzenden der Kommission, SPD-Chef Franz Müntefering und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU), haben sich bereits auf eine ganze Reihe von Punkten verständigt, die sie am Montag präsentierten. So erhalten die Länder das Recht, die Verwaltungsverfahren bei der Durchführung von Bundesgesetzen selbst bestimmen zu können. Bundesgesetze, die die Länder zwar zu vollziehen haben, die aber keine Geldleistungen nach sich ziehen, bedürfen hingegen künftig nur mehr der Zustimmung des Bundestages. Viele andere Kernbereiche wurden entweder ganz ausgeklammert, etwa Steuerzuständigkeiten, oder sie sind noch offen, darunter der Neuaufteilung der Bund-Länder-Kompetenzen in punkto Bildung, Umwelt, EU-Fragen sowie innere Sicherheit.
So wollen die Bundesländer als Gegenleistung für ihr künftig geringeres Gewicht im Bundesrat die Bildungspolitik weitgehend in Eigenregie betreiben. Das gilt auch für die Hochschulpolitik. Der Bund sperrt sich und will bei Zulassung, Abschlüssen und Qualitätssicherung weiter die Vorgaben liefern. Auch bei der gemeinsamen Bildungsplanung will Berlin mitreden. Der Hochschulbau soll dagegen Ländersache werden. Für die Schulen würden die Länder ihre Zuständigkeit behalten.
Die Umweltschutzagenden will der Bund ebenfalls in seinem Kompetenzbereich haben und strebt dazu auch ein Umweltgesetzbuch an. Damit sind die Länder zwar grundsätzlich einverstanden; sie wollen aber in einzelnen Bereichen - Abfallbeseitigung, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Wald- und Forstrecht - von den Bundesgesetzen abweichen können. Dieses Zugriffsrecht beurteilen die 16 Bundestagsvertreter in der Kommission äußerst skeptisch.
Bei der Außenvertretung der deutschen Interessen in Brüssel will der Bund allein das Sagen haben. Die Länder wollen dagegen nicht auf ihre Zustimmungsrechte in EU-Fragen verzichten, die seit 1992 im Grundgesetzartikel 23 verankert sind. Als Kompromiss war ein "Frühwarnsystem" für die Länder im Gespräch. Es soll ihnen vor EU-Entscheidungen ein verbindliches Mitspracherecht sichern, da die meisten EU-Entscheidungen in den Ländern umgesetzt werden müssen. Die Aufteilung eventueller EU-Strafen bei Verletzung des Stabilitätspakts ist inzwischen geklärt. Weiter strittig ist dagegen die Haftung bei anderen Verstößen gegen EU-Recht.
Einer Einigung harrt auch die Frage, wer künftig für die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus zuständig ist. Nach dem Wunschzettel des Bundes soll dafür das Bundeskriminalamt (BKA) eine länderübergreifende Ermittlungsrolle bekommen. Viele Länder und die Grünen sind gegen die Ausweitung der BKA-Kompetenzen in einem Bereich, in dem bisher allein die Länder zuständig waren. Sollte es zu keiner Einigung kommen, verlangen die Länderchefs als Ausgleich zumindest mehr Mitspracherecht beim Katastrophenschutz. Doch auch hier will der Bund nicht mitziehen.
Garantie für Solidarpakt?
Erschwert wird die Suche nach einem Konsens durch den jüngsten Vorstoß der ostdeutschen Länderchefs in Sachen Solidarpakt. Sie fordern eine Verankerung der bis 2019 zugesagten Finanzhilfen in der Höhe von 156,5 Mrd. Euro im neuen Grundgesetz. Ohne diese Garantie drohen sie dem Reformpaket ihre Zustimmung zu verweigern. Sie befürchten, dass der Bund aufgrund seiner Finanzprobleme die Gelder für den Aufbau Ost kürzen könnte. Doch sowohl Bundeskanzler Gerhard Schröder als auch SPD-Chef Müntefering wiesen das Ansinnen gestern zurück.