Wertsteigerung nach Verkauf, weil Bund auf Rechte verzichtet hat. | Mieter mussten mehr zahlen als Investoren. | Wien. Vor drei Jahren hat der Bund im Zuge der Budgetsanierung seine 5 Wohnbaugesellschaften Buwog, WAG, ESG, EBS und WBG um 861 Mio. Euro an ein Österreich-Konsortium (bestehend aus Raiffeisen-Landesbank Oberösterreich, Immofinanz, Wr. Städtische, Hypo Oberösterreich und Oberösterreichischer Versicherung) verkauft.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 17 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Der Rechnungshof erhebt in einem aktuellen Bericht nun schwere Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Verkauf. So habe der Bund zunächst bei 5539 Wohnungen der Buwog auf einem Einweisungsrecht für Mieter bestanden. 18 Monate nach Vertragsunterzeichnung habe er dieses Recht aber aufgegeben, wodurch für die neuen Käufer ein Mehrwert von 200 Mio. Euro entstand.
Hätte der Bund den Verzicht bereits bei Vertragsunterzeichnung klar gemacht, hätte er einen höheren Verkaufspreis erzielen können, meint der Rechnungshof.
Das Finanzministerium kann die Argumentation des Rechnungshofes nicht nachvollziehen. Es ist der Ansicht, der Bund habe bereits in einer Beilage des Kaufvertrages verbindlich auf das Einweisungsrecht verzichtet. Deshalb gebe es auch keine Wertsteigerung.
Ein weiteres Detail: Den Mietern wurden ihre Bundeswohnungen vorab zum Kauf angeboten. Das Interesse war gering. Nur 849 von rund 62.000 Wohnungen wurden an die Mieter verkauft.
Im Vergleich mit dem Österreich-Konsortium, das später die Gesellschaften kaufte, mussten die Mieter allerdings pro Quadratmeter viel mehr bezahlen: für Buwog-Wohnungen fast das Doppelte, für WAG-Wohnungen um ein Drittel, für ESG-Wohnungen um ein Viertel mehr.
Das Finanzministerium begründet das damit, dass die Mieter nur die Wohnungen in den besten Lagen kaufen wollten, die auch am teuersten waren.