Geht es nach dem Willen des Finanzministeriums, so wird der neue Finanzausgleich ab 2005 neue Spielregeln kennen: Künftig soll anschaffen, wer zahlt. Dies würde auf eine Abgabenhoheit der Länder hinauslaufen.
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Die Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden haben zwar noch nicht einmal begonnen, trotzdem denkt man im Ministerium in der Wiener Himmelpfortgasse intensiv darüber nach, wie das Verteilungssystem der Steuermittel zwischen den Gebietskörperschaften auf neue Beine gestellt werden kann. Eine Möglichkeit: Die Abgabenhoheit der Länder auszuweiten. Als Größenordnung dafür wird von rund zwei Milliarden Euro gesprochen. Damit könnten die Länder dann etwa für die Kosten der Landeslehrer selbst aufkommen.
Als Bereiche mit Länder-Abgabenhoheit würden sich jene Felder anbieten, wo es bei unterschiedlichen Steuersätzen keine Möglichkeit zur Verlagerung in ein anderes Bundesland gebe. Konkret wären das Steuern auf Grund und Boden sowie für Privatautos.