)
Vorteil der Ausgliederungen: rasch und flexibel. | Kritik kommt von Verfassungsjuristen. | Wien. In den vergangenen Jahren hat der Bund immer wieder Behörden ausgegliedert und damit die staatliche Regulierung in die Hände nichtstaatlicher Einrichtungen gelegt. Worin liegt aber der Vorteil dieser Ausgliederungen und wie steht die regulierte Branche dazu?
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 18 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
#Durch Ausgliederung flexibler als Behörde
"Die ausgegliederte Stelle kann viel flexibler und unternehmerischer als eine Behörde agieren", erklärt Johannes Mayer von der E-Control GmbH (ECG), "Einerseits ist der Verwaltungsstab schlanker als früher, andererseits sind wir nicht an den Personal-Aufnahmestopp des Bundes gebunden und können auch bessere Gehälter zahlen." Durch die Bündelung der Kompetenzen in den Bereichen Preis, Wettbewerb und Konzessionserteilung, die früher auf mehrere Ministerien und Abteilungen verteilt waren, könne die Gesellschaft ihre Aufgaben heute rascher wahrnehmen und benötige weniger externen Koordinationsbedarf anderer Stellen.
Kritik von Juristen an Kompetenzen
Die ECG gehört zu 100 Prozent dem Bund. Sie hat die Aufgabe, die Umsetzung der Liberalisierung des österreichischen Strom- und Gasmarktes zu überwachen und gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Der ECG zur Seite gestellt ist die E-Control Kommission (ECK), zu deren Aufgaben die Tarif-Bestimmung, die Genehmigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Netzbetreiber, die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Marktteilnehmern sowie die Entscheidung über Berufungen gegen Bescheide der E-Control GmbH zählen.
Genau das kritisieren jedoch Verfassungsjuristen: Die ECK würde sowohl gerichtliche als auch Verwaltungsagenden wahrnehmen, was im Sinne der Gewaltenteilung verfassungsrechtlich bedenklich sei. Prinzipiell ist die Ausgliederung staatlicher Aufgaben hingegen rechtlich zulässig, solange die Ministerien als Aufsichtsorgane dem Nationalrat verantwortlich sind, so der Verfassungsgerichtshof zu früheren Ausgliederungen.
Der Kritik schließt sich der Vorstandsvorsitzende der oberösterreichischen Energie AG, Leo Windtner, an. Für ihn gehen die Befugnisse der Regulierungsbehörde viel zu weit bzw. sind zu unklar formuliert. Außerdem agiert für ihn die ECG nicht objektiv: "Die Gesellschaft betreibt aktiv Werbung für einen Wechsel des Energielieferanten und bietet auf ihrer Homepage einen total einseitigen Tarifkalkulator, der nicht einmal alle verfügbaren Tarife beinhaltet." Zudem würde die E-Control Kommission in den Medien immer wieder die Arbeit der Energieunternehmen geißeln, anstatt dies direkt mit den Betroffenen zu besprechen. "Das mediale Match geht immer von der Kommission aus", ärgert sich Windtner.
Finanzierung durch Beiträge der Kunden
Trotz Windtners Kritik hat Mayer nichts gegen eine weitere Ausdehnung der Kompetenzen der ECG oder ECK. Da beide durch Beiträge der Konsumenten finanziert werden, wäre genügend Kapital für zusätzliche Aufgaben vorhanden.
Bedarf es aber überhaupt eines Regulators, regelt sich der Markt nicht selbst? "Bis der Markt von konkurrierenden Unternehmen ausreichend durchdrungen ist, muss einfach jemand die Einhaltung der gesetzlichen Regeln überprüfen", so Mayer.