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Bundes - Verfassungsgericht ermöglicht europäische Solidarität

Von Alina Lengauer

Gastkommentare
Alina Lengauer ist Jean-Monnet-Professorin für Europarecht an der Universität Wien (www.univie.ac.at/europarecht)
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Soweit und sofern parlamentarische Kontrolle durch den Bundestag gesichert ist, kann Deutschland den in Bedrängnis geratenen EU-Mitgliedern helfen.


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Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil gesprochen: Der Europäische Fiskalmechanismus (ESM) und der Fiskalpakt können ratifiziert werden; am 8. Oktober soll der ESM-Vertrag in Kraft treten und jenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union aushelfen können, die ihre jeweiligen Budgets nur zu horrenden Zinsen refinanzieren können. Aus Anlass des Urteils des II. Senats des deutschen Bundesverfassungsgerichts möchte ich dessen Eckpunkte darlegen und diese in eine gesamteuropäische Entwicklung einbetten:

Soweit und sofern parlamentarische Kontrolle durch den deutschen Bundestag gesichert ist, kann Deutschland den in Bedrängnis geratenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu Hilfe eilen; eine demokratisch legitimierte Änderung der unionsrechtlichen Stabilitätsvorgaben sei nicht von vornherein verfassungswidrig, da "das Grundgesetz nicht den unveränderten Bestand des geltenden Rechts gewährleiste, sondern Strukturen und Verfahren, die auch im Rahmen einer kontinuierlichen Fortentwicklung der Währungsunion (...) den demokratischen Prozess offen halten."

Das Bundesverfassungsgericht hält daher fest, dass es daher Sache des Gesetzgebers sei, ob und in welchem Umfang zur Erhaltung der oben angesprochenen Strukturen auch für die Zukunft Bindungen in Bezug auf das Ausgabenverhalten des deutschen Bundestages geboten und deshalb - spiegelbildlich - eine Verringerung des Gestaltungs- und Entscheidungsspielraumes für die Gegenwart hinzunehmen seien.

Folglich läuft eine Argumentation unter Bezugnahme auf "Souveränität" oder, davon abgeleitet, "Haushaltshoheit" ins Leere, da weder das eine noch das andere jemals schrankenlos gelten können.

Eine Selbstverpflichtung des Souveräns ist stets möglich, ebenso kann Souveränität geteilt werden. So stellen die Verfassungen der bundesstaatlich organisierten Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Wahrheit nichts anderes dar als die Umsetzung des Konzeptes geteilter Souveränität.

An dieser Stelle zu dem ebenfalls am Mittwoch präsentierten Vorschlag von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso zu einer Europäischen Staatenföderation: Souveränität kann nicht bloß nach "unten" - demnach an Bundesländer oder Regionen - sondern auch nach "oben" - demnach an die Europäische Union - verteilt werden.

Ein solcher Prozess ist dann (repräsentativ) demokratisch, wenn an noch zu erarbeitenden Strukturen gewählte Volksvertreter wohlinformiert mitwirken; aufgrund der Größe der Europäischen Union ist es aus praktischen Gründen notwendig, dass der Prozess der Wahl und Legitimation auf mehreren Ebenen stattfindet.

Aufgrund der globalen Lage können die Bürger der Europäischen Union und ihre Mitgliedstaaten nur gemeinsam in stabilen, zukunftsorientierten Gemeinwesen leben - warum also besteht so viel "Angst"? Und vor allem: wovor? Die Nachkriegszeit ist nun sicherlich zu Ende - es liegt an uns, die zukünftigen Strukturen zu diskutieren und zu definieren, in denen wir gemeinsam leben wollen.

Alina Lengauer ist Jean-Monnet-Professorin für Europarecht an der Universität Wien.