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Bundes-Wertpapieraufsicht unterstützt Allfinanzbehörde

Von Rosa Eder

Wirtschaft

Die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) unterstützt den Finanzminister bei seinem Vorhaben, in Österreich eine "Allfinanzaufsicht" zu schaffen. BWA-Direktor Thomas Goldmann erwartet sich dadurch "weniger Reibungsverluste" als unter den derzeitigen Bedingungen. Ob er als einer der beiden geplanten Vorstände der neuen Behörde zur Verfügung stehen werde, hänge von der tatsächlichen Konstruktion ab, die gerade erst von Experten ausgearbeitet werde, sagte Goldmann gestern, Mittwoch, im Rahmen einer Pressekonferenz.


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Personalmäßig sollte es etwa doppelt so viele Mitarbeiter geben wie die derzeitigen Institutionen, um effizient arbeiten zu können, schlägt Goldmann vor. Momentan sind in der BWA, in der beim Finanzministerium angesiedelten Bankenaufsicht und in der Nationalbank etwa 100 Personen mit der Prüfung von Finanztransaktionen in Österreich beschäftigt.

Die Teilnehmer auf dem heimischen Markt für Wertpapierdienstleistungen verhalten sich immer disziplinierter, berichtete Goldmann. Dafür sei nicht zuletzt die seit drei Jahren operativ tätige BWA verantwortlich. Zum Jahresende 2000 hatte die BWA insgesamt 279 Wertpapierdienstleistungsunternehmen konzessioniert. Im Rahmen ihrer Überwachungstätigkeit hat sie 164 Ermittlungsverfahren wegen der Verletzung von Wohlverhaltenspflichten und Compliancevorschriften durchgeführt.

Es habe bisher in Österreich keine einzige rechtskräftige Verurteilung eines Insiders gegeben, so Goldmann weiter. In den meisten anderen Ländern sei die Lage ähnlich. So sei die erste Insiderverurteilung in Frankreich erst nach einem acht Jahre dauernden Verfahren erfolgt. Hingegen hat die BWA im Vorjahr 134 Verwaltungsstrafen verhängt, in erster Linie wegen der Verletzung von Wohlverhaltensregeln. Obwohl die Höchststrafe bei 300.000 Schilling liege, habe die durchschnittliche Strafe 6.500 Schilling betragen. "Auch wenn es nur 1.000 Schilling sind, fühlt sich ein Vorstand einer großen österreichischen Bank sehr betroffen, wenn er bestraft wird", meinte Goldmann. Grundsätzlich sei immer der gesamte Vorstand oder die Geschäftsführung verantwortlich. Es würden aber zunehmend andere Personen mit der Verantwortung betraut.

Die überraschende Gewinnwarnung der Telekom Austria habe dem Börsegesetz entsprochen, so Goldmann. Für das, was im Börsenprospekt gestanden sei, gebe es keine behördlichen Zuständigkeiten. Die BWA würde diese "heikle Aufgabe" übernehmen.