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Rechnungshof kritisiert erneut ÖBB-Verträge mit externen Beratern. | Wien. Auftragnehmern der Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) gelingt es offenbar, mit Sonderkonditionen zu vereinbaren, von denen andere nur träumen können: Die Spezialvereinbarungen können so weit gehen, dass die Bahn eine Entschädigung zahlen muss, wenn sie zu wenige Aufträge erteilt. Dies geht aus einem Folge-Prüfbericht des Rechnungshofs (RH) hervor, der gestern, Montag, dem Parlament vorgelegt wurde.
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Bereits Anfang 2006 hatte der RH das hohe ÖBB-Auftragsvolumen bei externen Beratern moniert. Die damaligen Empfehlungen der Prüfer wurden jedoch nur teilweise umgesetzt. In dem Folge-Bericht heißt es: "Der Empfehlung des RH, Dienstleistungen generell nach den Grundsätzen des freien und lauteren Wettbewerbs auszuschreiben, wurde nicht in allen Fällen entsprochen."
Insbesondere geht es um einen bis 2017 laufenden Rahmenvertrag mit einer Rechtsanwaltskanzlei, der - für die ÖBB - sehr ungünstige Bedingungen enthält. Die Vereinbarung sieht insgesamt Beratungsleistungen in der Höhe von 4,5 Mio. Euro vor. Im schlechtesten Fall erhält die Bahn keine Beratungsleistungen und muss trotzdem 2,9 Mio. Euro überweisen.
Zu hohe Honorare?
Die Entgelte für die Leistungen der Rechtsanwaltskanzlei lägen - nach Stundensätzen bemessen - um bis zu 30 Prozent über jenen Sätzen, welche die ÖBB anderen Rechtsanwälten vergüten, so der RH.
2007 beauftragte die Bahn insgesamt 16,25 Mio. Euro an externen Beratungsleistungen. Den bisherigen Höchstwert hatten die ÖBB-Beraterverträge im Jahr 2005 mit 25,70 Mio. Euro erreicht.