Überraschung bei der Abstimmung zur EU-Verfassung im Bundesrat: Nicht nur John Gudenus und FPÖ-Fraktionsführer Peter Böhm haben gegen das Vertragswerk gestimmt, sondern auch der Kärntner BZÖ-Bundesrat Siegfried Kampl.
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Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat bei der Bundesratssitzung für die Zustimmung zur EU-Verfassung geworben. Es gehe ihm um die Stimme jedes einzelnen Abgeordneten. Zu der Forderung nach einer Volksabstimmung über die EU-Verfassung auch in Österreich meinte der Kanzler: "Kein Mensch hat sie (die österreichische Bundesverfassung, Anm.) einer Volksabstimmung unterzogen, und sie ist deshalb nicht weniger wert".
Der Steirische FPÖ-Bundesrat Engelbert Weilharter stimmte ebenso wie der Kärntner BZÖ-Bundesrat Roland Zellot zu. Die Bundesräte von ÖVP, SPÖ und Grünen stimmten geschlossen dafür. Das Vertragswerk wurde damit mit 59 Stimmen zu drei Gegenstimmen in der Länderkammer ratifiziert.
Mit der Abstimmung im Bundesrat ist das parlamentarische Verfahren zur Ratifizierung der EU-Verfassung abgeschlossen. Im Nationalrat wurde die neue Verfassung der Union mit nur einer Gegenstimme beschlossen. Das Vertragswerk muss jetzt noch von Bundespräsident Heinz Fischer unterzeichnet werden.
Debatte über Gudenus-Aussagen
Bundesratspräsident Georg Pehm (SPÖ) trat zu Beginn der Sitzung entschieden gegen die Äusserungen der Bundesräten John Gudenus und Siegfried Kampl auf: "Die Bundesräte Siegfried Kampl und John Gudenus haben Aussagen getätigt, die zutiefst betroffen machen". Derartige Aussagen seien "absolut inakzeptabel und beschädigen das Ansehen des Bundesrates", sagte Pehm.
Nicht nur Kampl, der Ende Mai die Länderkammer verlassen will, sondern auch Gudenus sollte auf Grund seiner relativierenden Aussagen über NS-Konzentrationslager entsprechende Konsequenzen ziehen und sein Mandat zurücklegen, erklärte der Bundesratspräsident.
Gerade in diesen Wochen und Monaten gedenke Österreich 60 Jahre Kriegsende und den Millionen Toten der Hitlerdiktatur. Angesichts dessen gebe es nichts zu relativieren, nichts zu rechtfertigen, nichts zu entschuldigen oder auch nur ansatzweise etwas abzuschwächen, stellte Pehm klar.
Ordnungsrufe
Der Bundesratspräsident erteilte in seiner Erklärung auch den ÖVP-Bundesrätinnen Michaela Gansterer und Sissy Roth-Halvax einen Ordnungsruf. Die beiden niederösterreichischen ÖVP-Politikerinnen haben bei der letzten Sitzung im April handgreiflich versucht, Gudenus von der Zustimmung zu einem Neuwahlantrag abzubringen. Es sei dabei zu einem "klaren Fehlverhalten" gekommen, das der Bundesrat "selbstverständlich" nicht tolerieren werde, betonte der Bundesratspräsident. Der Grundsatz des freien Mandats sei "schützenswert" und "wertvoll".
Keine Entschuldigung von Gudenus
In seinem Redebeitrag äußerte sich John Gudenus auch zu seinen Aussagen über NS-Vernichtungslager. "In eigener Sache" merkte der Bundesrat am Ende seiner rund 17-minütigen Rede an: "Treffen die Anschuldigungen des Wiener Landtages zu, wäre ich heute sicher angeklagt". Gudenus meinte mit diesem Satz, dass ein Gericht gegen ihn ermitteln würde, wenn seine relativierenden Aussagen zu NS-Vernichtungslager als Wiederbetätigung gelten und damit strafbar sein würden. Der Bundesrat nutzte seinen Redebeitrag zu einem Plädoyer gegen die Zustimmung zur EU-Verfassung. Es kam jedoch zu keinem demonstrativen Auszug von Abgeordneten.
Von den anwesenden Regierungsmitgliedern blieb nur Kunststaatssekretär Franz Morak auf seinem Platz und vertiefte sich in seine Unterlagen. Bundeskanzler Wolfgang Schüssel und Außenministerin Ursula Plassnik waren während der Gudenus-Rede nicht im Raum. Lediglich FPÖ-Fraktionsführer Peter Böhm applaudierte.
Der Wiener Landtag hatte Ende April einen gemeinsamen Resolutionsantrag aller Fraktionen beschlossen, in dem Gudenus aufgefordert wurde, sein Mandat niederzulegen. Auch FPÖ und BZÖ stimmten für den Rücktritt des ehemaligen Freiheitlichen.
Wörtlich heißt es in dem Beschluss: "Die beharrliche öffentliche Leugnung bzw. Infragestellung von Gaskammern ist Ausdruck einer unglaublichen Verachtung von Millionen von Opfern, die in den Konzentrationslagern des Nazi-Regimes systematisch ermordet wurden. Wer diese entsetzlichsten Verbrechen der Menschheit wiederholt leugnet oder verniedlicht, ist nicht geeignet, die Aufgaben eines hohen Amtes für die Republik Österreich wahrzunehmen. Als Konsequenz bloß die FPÖ-Mitgliedschaft zurückzulegen, ist in keiner Weise ausreichend."