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Bundesregierung kündigt Kinderschutzpaket an

Politik

Kinderschutzkonzepte und härtere Strafen für Täter sollen das Risiko für Kindesmissbrauch senken.


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Bekannt gewordene Fälle von Kindesmissbrauch sorgten in den vergangenen Monaten immer wieder für öffentliches Entsetzen, nun bekamen die Delikte durch den Fall Teichtmeister ein prominentes Gesicht. Die Bundesregierung nahm das zum Anlass, ein umfassendes Kinderschutzpaket anzukündigen, das einerseits Maßnahmen zur Prävention, andererseits auch strengere Strafen für Täter vorsieht. "Hinter jeder Darstellung von Kindesmissbrauch steht ein Kind, das Opfer sexueller Gewalt geworden ist", erinnerte Justizministerin Alma Zadic (Grüne). In der Bundesregierung sei man sich daher einig gewesen, dass Handlungsbedarf bestehe. 

Künftig soll es an Schulen etwa verpflichtende Kinderschutzgesetze geben, "sodass Mitarbeiter wissen, was sie zu tun haben, wenn sie sich Sorgen um ein Kind machen", kündigte Zadic im Anschluss an den Ministerrat am Mittwoch an. Unklar ist allerdings noch, welche Schulen von der Regelung umfasst sein werden, immerhin liegen Pflichtschulen ebenso wie Kindergärten nicht im Kompetenzbereich des Bundes. Die Regierung hoffe aber, dass die Länder in ihrem Zuständigkeitsbereich nachziehen würden, sagte Zadic: "Wir gehen mit gutem Beispiel voran."

Gütesiegel für Vereine

Für Vereine, die mit Kindern arbeiten, soll wiederum eine Zertifizierungsstelle eingerichtet werden, die Gutesiegel für vorhandene Kinderschutzkonzepte vergeben soll, sofern diese gewissen Mindeststandards entsprechen. 

Zur Vorbeugung von Missbrauchsfällen soll auch eine Kinderrechtskampagne gestartet werden, mit solchen gebe es bereits gute Erfahrungen aus Skandinavien, wie Zadic sagte. "Kinder müssen wissen, was ihre Rechte sind, was ein Übergriff ist und an wen sie sich wenden können", so die Justizministerin.

Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm kündigte außerdem ein Nachschärfen beim Tätigkeitsverbot für verurteilte Sexualstraftäter an, hier gelte es, eine "zynische Lücke" zu schließen. 

Höhere Strafen bei Darstellung von Missbrauch Unmündiger

Als weiterer Schritt sind Verschärfungen im Strafrecht geplant. "Wir wollen die volle Härte gegen die Täter", betonte Familienministerin Susanne Raab. Strafen bei Delikten rund um die Herstellung, den Besitz und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen sollen erhöht werden, beim Besitz von Missbrauchsdarstellungen mündiger minderjähriger Personen etwa von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre.

Längere Freiheitsstrafen soll es bei der Darstellung von unmündigen Jugendlichen, ebenso beim Besitz einer noch nicht näher definierten "Vielzahl" von Missbrauchsdarstellungen geben. Werden die Darstellungen explizit zum Zweck der Verbreitung hergestellt, droht künftig eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. 

Auch die Begrifflichkeiten im Gesetzestext sollen geändert werden: Künftig soll von der Darstellung von Kindesmissbrauch, nicht mehr von Kinderpornografie die Rede sein. Denn diese Formulierung setze den Missbrauch mit legalen pornografischen Darstellungen Erwachsener gleich und wirke deshalb verharmlosend, erläuterte Zadic. 

Opferschutz als dritte Säule

Dritte Säule der Reform ist der Opferschutz und die Täterarbeit. Drei Millionen Euro sollen zur Verfügung gestellt werden, damit betroffene Kinder und ihre Familien niederschwellige psychologische Unterstützung in Anspruch nehmen können. Auch für Täter soll es im Strafvolluzug künftig mehr Therapiemöglichkeiten geben.

Wann die Reformen tatsächlich in Kraft treten, ist unklar. Der entsprechende Gesetzesentwurf wird erst ausgearbeitet und anschließend in Begutachtung geschickt. Wann es tatsächlich zum Beschluss im Nationalrat kommen kann, ist daher noch offen. (vis)