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Bürger Arnold: Aus mit doppelt?

Von Konstanze Walther

Wirtschaft

Kann dem Governator die österreichische Staatsbürgerschaft genommen werden? | Wien. Dass Arnold Schwarzenegger heute noch österreichischer Staatsbürger ist, verdankt er einer Ausnahmeregelung des Staatsbürgerschaftsgesetzes: Wer sich nämlich um eine andere - hier: die US-amerikanische Staatsbürgerschaft - bemüht, geht grundsätzlich der österreichischen verlustig. Es sei denn, die Landesregierung räumt per Bescheid die Doppelstaatsbürgerschaft ein. So geschehen damals unter dem steirischen Landeshauptmann Josef Krainer.


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Der Entzug der österreichischen Staatsbürgerschaft käme nur in Frage, wenn sich der Österreicher in den Dienst eines anderen Staates stellt und zusätzlich ein für Österreich - laut Gesetz - "erheblich schädigendes" Verhalten an den Tag legt. Was genau ein solches Verhalten ist, ist unklar. "Mir ist dazu keine Gerichtsentscheidung bekannt," erklärt Rudolf Thienel, Professor für Verfassungs- und Verwaltungsrecht am Wiener Juridicum, "denkbar wäre etwa Spionage gegen Österreich."

Die (legale) Nicht-Begnadigung von Hinrichtungen hat Östereich im juristischen Sinn jedenfalls nicht geschädigt. Das heißt, selbst wenn die Landesregierung einmal beschließen sollte, Gouverneur Schwarzenegger aufgrund der Hinrichtungen die österreichische Staatsbürgerschaft zu entziehen: vor einem Gericht würde dies wohl nicht halten. Die Voraussetzungen für einen Entzug liegen nicht vor - der Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet Willkür ohne Gesetz.