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Bei ESM und Fiskalpakt zeigt sich wieder einmal die Ohnmacht der Bürger. Mit der noch ausstehenden Unterschrift unter ESM und Fiskalpakt bekundet unser verehrter Bundespräsident nur, dass die entsprechenden Rechtsnormen verfassungskonform zustande gekommen sind und erst mit der Gesetzwerdung ist in Österreich im Gegensatz zu Deutschland eine Klage beim Verfassungsgerichtshof möglich.
Inwiefern Parlamentarier (z. B. grüne Parteiobfrau), die dem ESM zugestimmt haben und bei denen dann in einer öffentlichen Diskussion (ORF 2) ganz offensichtlich wurde, dass sie zumindest ein wichtiges Detail zum Regelwerk nicht gekannt haben im Einklang mit ihrem Eid auf die Verfassung im Gesamtinteresse Österreich handeln, ist für mich mehr als fragwürdig?
Müsste sich nicht allein aus diesem Grund unser verehrter Bundespräsident Dr. Heinz Fischer zu Wort melden?
Da meines Erachtens nach Regelwerke, die im Stande sind einen wesentlichen Einfluss auf die Zukunft unseres Landes auszuüben vorab auf deren Verfassungsmäßigkeit zu prüfen sind, habe ich die nachfolgende Initiative gestartet:
http://www.avaaz.org/de/petition/Vorabprufung_von_ESM_und_Fiskalpakt_durch_osterr_Verfassungsgerichtshof/
Durch eine Vorabprüfung könnte auch verhindert werden, dass die Machthaber durch 2/3 Mehrheit einzelne Bestimmungen in den Verfassungsrang heben und somit der Prüfkompentenz des Verfassungsgerichtshofes entziehen. Hinzukommt, dass diese Mehrheiten in der Regel durch Zugeständnisse an die Opposition erkauft werden müssen, womit Postenschacherei Tür und Tor geöffnet wird.
Ein Vorteil dieser Regelung wäre auch, dass sich der Verfassungsgerichtshof umfassend mit der Problematik beschäftigen müsste, während derzeit nur das Klagsbegehren behandelt wird. Übersieht der Kläger einen wichtigen Punkt bzw. wird die Klage wegen Formalmängeln abgewiesen, dann bleibt nach der derzeitigen Rechtlage auch eine verfassungsrechtlich bedenkliche Bestimmung gültig bis auf Basis einer neuen Klage vom Höchstgericht entschieden wird. Meines Erachtens wäre es an der Zeit die verfassungsrechtliche Prüfung analog zu Deutschland vorzuziehen.