Geld gehört in Österreich zur Intimsphäre der Bürgerinnen und Bürger. Daher wäre es eminent wichtig, dass ein gutes Datenschutzgesetz vorhanden ist. Haben wir aber nicht. Das ist der Grund, warum das Bundeskanzleramt vor sechs Wochen eine Gesetzesnovelle zur Begutachtung versendet hat. Jetzt ist die Frist abgelaufen, und allseits herrscht helle Aufregung.
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Es geht darum, ob künftig eher die Interessen der Konsumenten gestärkt werden (also mehr Schutz vor Datenmissbrauch), oder ob sich die Wirtschaft mit ihren Forderungen durchsetzt (sprich: mehr Schutz gegen Sandler, die nicht zahlen können). Einer der Knackpunkte der Reform wird - neben der berühmten Videoüberwachung - das so genannte Scoringverfahren sein. Derzeit werden Kunden, ohne das zu wissen, laufend von Banken, Inkassobüros, Auskunfteien oder Detektivunternehmen hinsichtlich ihrer Bonität "durchleuchtet". Diese relativ undurchschaubaren Bewertungssysteme, bisweilen auch "schwarze Listen", werden etwa bei Kreditvergaben, aber auch von Telekomfirmen, Immobilienmaklern oder Versandhändlern laufend verwendet. Die Konsumentenschützer sehen darin eine neue Form der sozialen Diskriminierung.
Die betroffenen Firmen, die damit viel Geld machen, zittern wiederum, dass ihnen das Handwerk gelegt wird. Mehr Transparenz wäre jedenfalls unerlässlich. Außerdem sollten bisweilen absurde Methoden der Datenjongleure unterbunden werden. So ist es etwa sinnlos, den Wohnort zwecks Beurteilung der Kreditwürdikeit eines Kunden heranzuziehen: Denn Multimillionäre können in Hinter-stinkenbrunn daheim sein und Pleitiers durchaus im Wiener Nobelbezirk Döbling wohnen. Die Novelle zum Datenschutzgesetz wird also ein heikler Balanceakt, der viel Fingerspitzengefühl verlangt. Letztlich sollten sowohl die Bürger vor Willkür als auch die Unternehmen vor Schlitzohren geschützt werden.
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