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Bürgeranliegen ab 500 Unterschriften im Gemeinderat

Von Christian Mayr

Politik
Schicker (l.) und Ellensohn bei Petitionen einig.
© alexandra.kromus.at

Rot-Grün legt Entwurf für ein Wiener Petitionsrecht vor - Oppositions-Okay nötig.


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Wien. Das Thema direkte Demokratie wird nicht nur auf Bundesebene heiß diskutiert - spätestens seit der Debatte um eine gesetzeskonforme Volksbefragung über die Parkpickerl-Ausweitung steht auch Wien im Fokus. Nun nimmt die rot-grüne Stadtregierung einen Anlauf, um die Hürden für Bürgeranliegen Richtung Politebene abzubauen: Geplant ist ein Wiener Petitionsrecht, das es jedem erlaubt, mit 500 Unterschriften im Rücken, mit seinen Wünschen auf Gemeinderatsebene Gehör zu finden. Die Umsetzung, Ablehnung oder bloße Kenntnisnahme des Themas obliegt dann aber weiterhin den politischen Mandataren auf Landes- und Bezirksebene.

"Es geht darum, dass die Wiener ein Stück mehr Demokratie bekommen", versprach SPÖ-Klubchef Rudolf Schicker am Donnerstag bei der Präsentation des Entwurfs. "Wir laden die Opposition ein, dem Vorhaben zuzustimmen", erklärte der grüne Klubchef David Ellensohn, schließlich sei ein "Mehr an Demokratie" für alle von Vorteil. Die freundlichen Nasenlöcher Richtung Opposition sind auch nötig, weil es zur Umsetzung des Vorhabens eine Zweidrittelmehrheit braucht. Nach ersten Vorgesprächen würden die offiziellen Parteiengespräche mit der FPÖ und der ÖVP demnächst beginnen. Ziel ist es, das neue Petitionsrecht im Herbst im Landtag zu beschließen.

Der rot-grüne Entwurf lehnt sich dabei stark an die bereits auf Bundesebene existierende Regelung an. Ein großer Unterschied sei laut Schicker jedoch, dass der Antragsteller bei der Behandlung seines Anliegens im neu zu schaffenden Petitionsausschuss persönlich zur Verhandlung geladen werden soll.

Zudem sollen die Hürden extrem tief angesetzt werden: Die geforderten 500 Unterschriften können auch online eingebracht werden; zeichnungsberechtigt sind alle, die ihren Hauptwohnsitz in Wien und das 16. Lebensjahr vollendet haben - also auch Nicht-Österreicher; und anders als bei Unterschriften für eine Volksbefragung entfällt die Prüfung der Unterzeichner durch eine Behörde.

Die jeweilige Petition soll dann vom zuständigen Stadtrat geprüft und dann dem Ausschuss vorgelegt werden - wobei verantwortliche Behörden konsultiert werden können. Auch eine Weiterleitung, etwa an einen Bezirk oder an die Volksanwaltschaft, soll möglich sein, so Schicker und Ellensohn.

Von der Opposition signalisierte zumindest die ÖVP am Donnerstag bereits Zustimmung: "Spät, aber doch hat sich die rot-grüne Stadtregierung durchgerungen, ein Petitionsrecht in Wien einzuführen", meinte Landesparteichef Manfred Juraczka. Sie Stadt-ÖVP habe nämlich bereits 2005 ein solches beantragt. Anders die FPÖ: Wiewohl Klubchef Johann Gudenus auch von einer jahrelangen FPÖ-Forderung sprach, sieht er in dem Entwurf eine "rot-grüne Nebelgranate" und knüpft eine etwaige Zustimmung an Änderungen im Wahlrecht: "Solange wir in dieser Stadt keine echte Demokratie haben, in der jede Stimme gleich viel wert ist, spielen wir sicher nicht mit."

Noch uneins bei Wahlrecht

Apropos Wahlrecht: Bis Jahresende soll es dazu eine rot-grüne Einigung geben - bis dato herrscht jedoch kein Konsens. Während Schicker erfreut regierte, dass die Grünen vom ominösen Notariatsakt (ÖVP, FPÖ und Grüne für Aus von mehrheitsförderndem Wahlrecht) abgerückt seien, relativierte Ellensohn. "Alles, was in dem Papier steht, ist nach wie vor richtig und grüne Position. Die SPÖ wird künftig bei gleichem Wahlergebnis weniger Mandate haben." Nun gelte es, gemeinsam ein neues System zu erarbeiten.