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Bürgerrechte

Von Walter Hämmerle

Leitartikel

Wer schützt die Bürger vor unzulässigen Zugriffen des Staates auf ihre Privatsphäre? Das ist eine spannende Frage, in Österreich wie in Europa, und die Antwort darauf ist alles andere als eindeutig.


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Von den beiden Volksparteien links und rechts der politischen Mitte ist ein solcher Auftrag nicht zu erwarten. Ihre Wähler haben mit Liberalismus nichts am Hut. Sowohl SPÖ als auch ÖVP und ihren europäischen Pendants geht es in erster Linie um mehr Kontrolle, mehr Informationen über die Bürger, um dieselben mit ihrer jeweiligen Fasson des Sozialstaats zu beglücken. Auf EU-Ebene findet dieses Projekt seine nahtlose Fortsetzung. Mit Zurückhaltung darf nicht gerechnet werden, das ist der Lauf von Bürokratien, die sich - mit einem Ziel ausgestattet - einmal auf den Weg gemacht haben.

Eigentlich wäre ja der Schutz der Bürgerrechte das ureigenste Thema des politischen Liberalismus. Wäre, denn faktisch hat sich dieser längst eingängigeren Themen zugewandt, die mehr Wählerstimmen versprechen als dem Staat und seinen Organen beständig auf die Finger zu schauen. Anders würden die Liberalen wohl auch kaum mehr jene rechnerische Stärke erreichen, die notwendig ist, um mitregieren zu können. Das gelungenste Beispiel für diese Entwicklung ist derzeit Guido Westerwelle, der sich, kaum zum deutschen Vizekanzler aufgestiegen, lieber als vermeintlicher

Tabubrecher in der Sozialstaatsdebatte inszeniert.

In Österreich taugt ein so verstandener Liberalismus nicht einmal mehr zum Nischenfüller, allfällige Spurenelemente sind längst vollständig aus dem politischen System im engeren Sinne ausgelagert worden. Und die Linksliberalen in den Reihen aller Parteien sehen sich selbst vielleicht als Vorkämpfer für mehr Bürgerrechte - allerdings fast ausschließlich im Dienste eines allumfassend fürsorgenden Staates. Und ein solcher will noch das intimste Detail seiner Bürger kennen.

Auf die Politik, ihre Parteien und Bürokratien, kann also nicht zählen, wem der Schutz der Privatsphäre der Bürger ein hohes Gut von eigenem Wert ist. Bleiben nur die Richter als letzte Hoffnungsträger. Zumindest solange der liberale Grundgehalt unserer Verfassungen noch nicht durch neue Verfassungsgesetze untergraben ist.