Eine Stelle wickelt alles elektronisch ab. | Gesetzesentwurf geht Anfang März in Begutachtung. | Wien.Bald wird es ein Klacks sein, ein Unternehmen zu gründen. Das Einholen diverser Genehmigungen von unterschiedlichen Behörden soll Wirtschaftstreibenden nämlich ab Ende Dezember dieses Jahres erspart bleiben. Künftig wird sich darum eine zentrale Anlaufstelle kümmern.
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Die EU-Dienstleistungsrichtlinie schreibt den Mitgliedstaaten vor, bis 28. Dezember 2009 einen sogenannten "einheitlichen Ansprechpartner" für Unternehmen einzurichten. Über diese Stellen sollen alle Verfahren und Formalitäten sowie Informationsanfragen im Zusammenhang mit der Unternehmenstätigkeit abgewickelt werden. Dadurch sollen vor allem grenzüberschreitende Unternehmensgründungen und Dienstleistungen innerhalb der EU erleichtert werden.
Gelebter Binnenmarkt
Will etwa ein polnischer Senkgruben-Entleerungsdienst in Österreich tätig werden, kann er künftig ein formloses Schreiben an die zentrale Anlaufstelle schicken, die ihm dann sämtliche behördliche Genehmigungen, die für sein Tätigwerden in Österreich erforderlich sind, besorgen muss.
Wie viele einheitliche Ansprechpartner es in einem Land gibt, bleibt dem jeweiligen Mitgliedstaat überlassen. Wichtig ist nur, dass die Stelle über die nötigen Ressourcen verfügt, um alle behördlichen Verfahren zu koordinieren.
Das bringt auch einen gehörigen Arbeitsaufwand mit sich. "Die Zeit rennt", warnt Harald Steindl von der Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Wird die Richtlinie nicht rechtzeitig umgesetzt, würde sie unmittelbar gelten. Unternehmen könnten laut Steindl ihre Anträge an den vermeintlich einheitlichen Ansprechpartner richten - "wenn der Antrag innerhalb einer angemessenen Frist nicht erledigt wird, gilt er als genehmigt".
Das für die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie verantwortliche Wirtschaftsministerium schiebt als Rechtfertigung für die noch ausständige Umsetzung die Nationalratswahlen im vergangenen Herbst vor. Laut Ressortsprecherin Waltraud Kaserer geht ein Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Richtlinie aber Anfang März in Begutachtung.
Darin ist vorgesehen, dass die einheitlichen Ansprechpartner bei den Ämtern der Landesregierungen angesiedelt sind, wie es die Länder gefordert hatten. Dem WKO-Experten Steindl schwant nichts Gutes: Die Länder hätten den Arbeitsaufwand, der mit der Einrichtung einer solchen Stelle verbunden ist, unterschätzt. "Deshalb drängen sie darauf, dass möglichst wenige Verfahren über den einheitlichen Ansprechpartner laufen." Österreich droht damit aber ein Wettbewerbsnachteil, wenn die anderen EU-Länder Unternehmen eine bessere und einfachere Abwicklung anbieten. Für sinnvoller hält Steindl einen einheitlichen Ansprechpartner auf Bundesebene oder für eine noch größere Region.
In Deutschland gibt es hingegen Überlegungen, neben den einheitlichen Ansprechpartnern auf staatlicher Ebene auch private Verwaltungsberater einzuführen. Das Frauenhofer-Institut Fokus ist dabei, ein entsprechendes Berufsbild auszuarbeiten. Laut Jörn von Lucke von Fokus "machen private Akteure durchaus Sinn". Sie könnten etwa ausländische Unternehmen in deren jeweiliger Muttersprache beraten und dann mit den einheitlichen Ansprechpartnern in Kontakt treten. In Österreich ist so etwas nicht angedacht.