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Mann drohte nackter Frau mit Vergewaltigung, wenn sie sich nichts anziehe. Fünf Monate Haft.
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Wien. "Der Mann ist schwach", sagte Herr I. Schwach für das weibliche Geschlecht. Oben ohne sei die Frau am Ufer des Badeteichs gelegen. "Sie hatte bloß eine Unterhose an, die nur hinten einen Faden hatte. Verstehen Sie, was ich meine?", fragte er die Richterin. "Einen Tanga", erwiderte diese. "Ja", antwortete I. Er habe die Frau nicht anschauen wollen, doch habe er den Blick nicht von ihr abwenden können.
Alleine bei schamerfüllten Blicken blieb es nicht. I. beschimpfte und bedrohte die Frau und ihren männlichen Begleiter, was den russischen Staatsbürger am Freitag vor Einzelrichterin Julia Matiasch brachte. Matiasch verurteilte den 24-Jährigen am Wiener Straflandesgericht wegen Nötigung zu fünf Monaten unbedingter Haft, da er der Frau drohte, sie zu vergewaltigen, wenn sie sich nicht sofort etwas anziehe. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
I. bekannte sich nicht schuldig. Er war mit seinen Freunden am 15. Juni 2017 beim Steinbruchsee in Kaltenleutgeben schwimmen, als er die Frau und den Mann sah. Das habe ihn gestört, erklärte er. "Kann Sie sich ein T-Shirt anziehen?", habe er zunächst den Mann gefragt. "Nein", habe dieser gesagt. "Dann habe ich mit dem Schimpfen angefangen." Als "kleinen Ausrutscher" bezeichnete er seine Drohung mit der Vergewaltigung. "Ich verstehe, dass die Frau Angst bekommen hat. Aber ich wollte ihr keine Angst machen." - "Was wollten Sie dann?", fragte Matiasch. "Dass sie weggeht", antwortete I. "Das Verhalten von I. war sicher kein rhetorisches Ruhmesblatt", so Verteidiger Wolfgang Blaschitz. "Niederösterreich ist aber nicht gerade für übertriebene Toleranz bekannt. Von 100 Gästen werden sich 20 darüber mokieren, dass die Dame da fast nackt ist." Von einer bedrohlichen Situation könne zudem nicht die Rede sein.
Das sah der Begleiter der Frau anders. Der Mann hatte den Vorfall gefilmt. In dem Video ist auch zu sehen, wie drei Freunde von I. in seiner Nähe Stellung beziehen. Das Strafverfahren gegen sie war eingestellt worden, weil ihnen keine Straftat nachzuweisen war. "Ja, ich habe Angst gehabt, da vier Männer im Wald um uns herum gestanden sind und das alles gesagt wurde", sagte der Zeuge. Die Situation sei nur deeskaliert, weil er mit der Frau weggegangen sei.
Terrorverfahren anhängig
"Für eine halb nackte Frau, die da herumliegt, war das sicher eine bedrohliche Situation", befand Richterin Matiasch. Hinsichtlich zwei weiterer Vorwürfe sprach sie I. frei. Unter anderem war ihm auch zur Last gelegt worden, dass er den Mann eine 2,5 Meter hohe Böschung hinunterstoßen wollte. Davon wurde er freigesprochen, da es an Beweisen mangelte.
Gegen I. ist allerdings noch ein Terror-Verfahren anhängig. Er soll den Tunesier Anis Amri, den Attentäter auf den Berliner Weihnachtsmarkt, gekannt haben. Amri hatte am 19. Dezember 2016 einen Sattelzug in eine Besuchermenge an der Berliner Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche gelenkt. Elf Besucher und der Lkw-Fahrer, den der Terrorist getötet hatte, um das Steuer übernehmen zu können, starben.
Ehe er nach Österreich kam, hielt sich I. mehrere Jahre in Deutschland auf. Dort soll er Amri kennengelernt haben. Bei der Auswertung des Handys von I. wurde ein Video gefunden, in dem er Naschids singt. In der Islamisten-Szene werden Naschids als Propaganda- und Kampflieder genutzt, um für den Dschihad gegen Ungläubige zu werben. "Er ist halt sehr gesellig", meinte Verteidiger Blaschitz dazu. "Von Amris terroristischen Plänen hat mein Mandant nichts gewusst."