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Es stimmt: Bis dato liegt kein Beweis auf dem Tisch, dass sich Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser beim Verkauf der Bundeswohnungen und der begleitenden Provisionsaffäre etwas strafrechtlich Relevantes zuschulden kommen hat lassen. Soviel Objektivität - die Grasser nach seinem Bekunden vermisst - muss sein, selbst wenn immer mehr Zufälle und Merkwürdigkeiten zutage treten.
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In seiner Rechtfertigung hat Grasser lang und breit den zeitlichen wie formalen Ablauf des Verkaufsprozederes dargelegt. Seine Argumentation: Alles lief formal korrekt und nach Plan, jeder Schritt wurde von Experten begleitet und überwacht. Das mag sogar stimmen. Damit ist aber nicht ausgeschlossen, dass parallel dazu illegalerweise Informationen und Gelder geflossen sind, die das Bieterverfahren entschieden haben könnten. Mitwisser, die in Frage kämen, gab es - wie jetzt deutlich wird - genug.
In einem irrt Grasser jedoch mit Sicherheit. Es sind nicht die Medien, die ihn in ein schiefes Licht rücken. Er ist auch nicht mir nichts, dir nichts das "Opfer einer schiefen Optik" geworden. Sondern: Eine unscharfe Trennung von privaten und geschäftlichen Angelegenheiten begleitet den Glamour-Minister seit seinem Aufstieg. Die von der Industriellenvereinigung finanzierte Homepage. Der Yachtausflug des Finanzministers mit Julius Meinl und Wolfgang Flöttl. Das Gratisupgrade beim Flug auf die Malediven. Nach der Ministerlaufbahn das missglückte Abenteuer mit der Meinl-Power-Managementgesellschaft. Die zahlreichen Grasser-Vertrauten und -Geschäftspartner an den Hebeln der Buwog-Privatisierung und Freunde, die unversteuerte Provisionen kassierten.
Wundert sich Karl-Heinz Grasser ernsthaft, dass seine Glaubwürdigkeit durch all das Schaden genommen hat? Wer einen so saloppen Umgang pflegt, kann sich nicht auf eine politische Hetzjagd oder Skandalisierungsjournalismus ausreden - er hat sich die "schiefe Optik" selbst zuzuschreiben.