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Buwog und kein Ende

Von Katharina Schmidt

Politik

Die Anklage gegen Grasser und Konsorten ist da - bis der Fall abgeschlossen ist, wird es noch Jahre dauern.


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Wien. Das Wichtigste gleich zu Beginn: Fix ist überhaupt nichts. Denn am Donnnerstag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach langem Ringen zwar die Anklageschrift gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und einige weitere Personen in Sachen Buwog und Linzer Terminal Tower eingebracht, ob und - wenn ja - wann tatsächlich ein Prozess in der Causa starten kann, steht aber nach wie vor in den Sternen.

Grassers Anwalt Manfred Ainedter hatte jedenfalls den richtigen Riecher: Bereits am Mittwochabend ließ er über die Austria Presse Agentur ausrichten, dass sein Mandant in diesen beiden Causen angeklagt wird. Bei der WKStA betonte man am Donnerstag, dass diese Ankündigung wohl auf Ainedters langjährige Tätigkeit zurückzuführen sei - "von uns hatte er das nicht", hieß es bei den Korruptionsermittlern. Diese haben die 800 Seiten starke Anklageschrift inklusive der 206 dazugehörigen Aktenbände - vorstellbar wie große Bene-Ordner - nämlich erst am Donnerstag physisch beim Landesgericht für Strafsachen in Wien eingebracht. Mit dem Kleinbus.

Auch am Anfang der Buwog-Causa standen schier endlose Aktenreihen: Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen zur Immofinanz wurde ruchbar, dass der Lobbyist Peter Hochegger auf Basis von Scheinrechnungen 9,61 Millionen Euro von der Immofinanz beziehungsweise der Constantia Privatbank erhalten hatte. Hochegger und der Grasser-Vertraute Walter Meischberger erstatteten daraufhin Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung - sie hatten die Provision nicht versteuert. Rasch wurde klar, wofür das Geld geflossen war: Hochegger hatte die Provision erhalten, weil er im Zusammenhang mit dem Verkauf der Bundeswohnungen für die Immofinanz lobbyiert hatte. 2004 wurden vier Bundeswohnbaugesellschaften durch den Bund veräußert, die Buwog war davon die größte.

Bestbieter unterlag in letzter Minute

In letzter Minute unterlag dabei der Bestbieter CA Immo dem sogenannten "Österreich Konsortium" rund um die Immofinanz - das Konsortium hatte ihr vorheriges Offert nachgebessert und mit 961,3 Millionen Euro nur knapp mehr geboten als zuvor die CA Immo mit 960 Millionen. Innerhalb weniger Tage, die zwischen den einzelnen Sitzungen der Auswahlkommission lagen, dürfte also offenbar das Konsortium vom Angebot des Konkurrenten erfahren haben. Das hatte Hochegger auch ganz offen vor dem parlamentarischen Korruptionsuntersuchungsausschuss 2012 zugegeben: "Sag ihnen, sie sollen nicht unter 960 Millionen bieten", habe Meischberger damals zu ihm gesagt. Der Missing Link ist klar: Woher hatte Meischberger diese Information? Und der Personenkreis der Eingeweihten soll recht klein gewesen sein.

Die Immofinanz jedenfalls leistete die Provisionszahlung an eine Firma Hocheggers auf Zypern, der das Geld von dort auf drei Konten in Liechtenstein verteilte - "Walter", "Karin" und "Natalie". "Natalie" ordnete die Staatsanwaltschaft Meischberger zu, "Karin" dem Immobilienmakler Ernst Karl Plech - bleibt noch "Walter".

Viel wurde darüber spekuliert, ob dieses Konto Grasser zuzuordnen sein könnte. Im Rahmen der langwierigen Ermittlungen, die sich nun immerhin über sieben Jahre hingezogen haben, hat die WKStA jedenfalls auch Grassers Konten in Liechtenstein durchforstet - wenn das auch nicht ganz einfach war.

Ebenfalls über Liechtenstein geflossen sein sollen die Provisionen für die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower - ein Nebenschauplatz der Korruptionsermittlungen. In das Hochhaus am Linzer Bahnhof zogen im Jahr 2006 die oberösterreichischen Finanz- und Zollämter ein - 200.000 Euro sollen dafür an Meischberger geflossen sein, der das Geld über Hochegger nach Zypern und Liechtenstein transferierte. Hochegger bekam dafür zehn Prozent als Provision räumte aber im U-Ausschuss ein, dass das ein "Fehler" gewesen sei.

Bei all diesen Ermittlungen geht es auch immer um die Frage, ob der Staat geschädigt wurde - im U-Ausschuss wurde durch zahlreiche Aussagen deutlich, dass man einen höheren Erlös hätte erzielen können, wäre der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften anders gelaufen. Karl-Heinz Grasser selbst betonte immer, die Privatisierung sei "supersauber" verlaufen und für den Steuerzahler ein "sehr guter Erfolg" gewesen. Gegen diese Sicht der Dinge spricht, dass die Immofinanz mit dem Kauf der Buwog ein wirklich glänzendes Geschäft gemacht hat - nach zwei Jahren war der Wert fast auf das Dreifache angestiegen. Außerdem kritisierte der Rechnungshof, dass der Bund auf zumindest 200 Millionen Euro verzichtet hat.

Zahllose Einvernahmen und Hausdurchsuchungen

Für den Beschluss der WKStA, ob sie eine Anklage einbringt, ist immer entscheidend, ob die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung bei mindestens 50 Prozent liegt. Und das dürfte sie in den Fällen Buwog und Terminal Tower so sehen. Neben Grasser, Meischberger, Hochegger und Plech sind noch zwölf weitere Personen unter anderem wegen Untreue, Geschenkannahme durch Beamte, Bestechung und Unterschlagung angeklagt. Welche das sind, will man bei der WKStA unter Verweis auf die Rechte von Personen, die nicht öffentlichen Interesses sind, nicht sagen. Insgesamt wurde aber gegen 55 Personen ermittelt. Zusätzlich zu den erwähnten 206 Aktenbänden untersuchte die WKStA 156.000 Gigabyte elektronische Daten, vernahm 700 Zeugen, stellte 40 Rechtshilfeansuchen an ausländische Staaten und führte 660 Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen und Kontenöffnungen durch.

Das Konvolut an Akten ist jetzt einmal am Wiener Straflandesgericht und dort auf dem Schreibtisch von Richterin Nicole Rumpl. Sie leitete schon den Kommunalkredit-Prozess und wird nun auch dem Schöffensenat vorsitzen, der in der Causa Grasser und Konsorten entscheiden wird - es drohen ein bis zehn Jahre Haft. Das Gericht stellt den Rechtsvertretern der Angeklagten die Anklageschrift zu, innerhalb von 14 Tagen können diese entscheiden, ob sie sie beeinspruchen wollen. Ainedter rechnet damit. Ob er selbst das tun wird, will er erst nach der Lektüre entscheiden. Über die Einsprüche entscheidet das Oberlandesgericht (OLG) ohne Frist. Es kann passieren, dass die Staatsanwaltschaft mit weitere Ermittlungen beauftragt wird oder dass einige Anklagen ganz fallen gelassen werden. Oder natürlich auch, dass das OLG die Anklagen bestätigt.

Und dann? Dann wird ein Termin für eine Hauptverhandlung festgelegt. Das könnte 2017 oder auch erst 2018 der Fall sein, meint der ehemalige Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler. Er geht von einem langwierigen Indizienprozess aus. Die Akte Buwog wird uns also wohl noch einige Jahre beschäftigen.