Die Koalitionsparteien beginnen Mitte September mit den Gesprächen über ein neues Staatsbürgerschaftsrecht. Justizministerin Karin Gastiner (BZÖ) will die zahlreichen Ausnahmen abbauen und die unterschiedlichen Fristen möglichst vereinheitlichen, wie sie im APA-Interview ankündigt. Die Einbürgerungsfrist für mit Österreichern verheiratete Ausländer will Gastinger verlängern.
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Derzeit erhalten ausländische Ehepartner von Österreichern nach bis zu vier Jahren die Staatsbürgerschaft. Hier will Gastinger eine einheitliche Siebenjahresfrist einführen. Verlängert werden sollen auch die Fristen für Flüchtlinge. Außerdem soll allen Staatsbürgerschaftswerbern der Nachweis zusätzlicher Sprachkenntnisse und eines eigenen Einkommens abverlangt werden. Die zahlreichen Ausnahmen, die die Wartezeit zur Einbürgerung von zehn auf bis zu vier Jahre reduzieren, will Gastinger weitgehend abbauen.
An der Zehnjahresfrist will Gastinger festhalten und strebt allenfalls eine Ausweitung auf zwölf Jahre nach Schweizer Vorbild an. Außerdem soll die Staatsbürgerschaft daran geknüpft werden, dass während dieser Frist ein legaler Aufenthaltstitel besteht. Gastinger: "Derzeit braucht man ausschließlich einen Meldezettel und keinen rechtskräftigen Aufenthaltsnachweis. Wenn man zehn Jahre lang illegal in Österreich aufhältig ist, dann hat man es geschafft."
Im Zusammenhang mit dem kürzlich beschlossenen neuen Asylgesetz drängt Gastinger die Innenministerin zur raschen Einrichtung eines Asylgerichtshofes. "Da werde ich sicher noch das Gespräch mit der Innenministerin suchen", kündigt Gastinger an. Während Ressortchefin Liese Prokop (ÖVP) das Projekt auf nächste Legislaturperiode verschieben will, spricht die Justizministerin von einer "Jahrhundertchance" und will den Asylgerichtshof noch in dieser Legislaturperiode realisieren.
In Sachen Videoüberwachung öffentlicher Plätze mahnt Gastinger zur Zurückhaltung. Es gehe um ein sorgfältiges Abwägen zwischen Sicherheit und Datenschutz. "Wir sind momentan in einer Phase, in der wir uns immer mehr in Richtung Überwachungsstaat bewegen. Man muss schauen, dass man nicht übers Ziel hinausschießt." Gastinger wartet nun auf die Evaluierung der bisherigen Überwachungsmaßnahmen, etwa am Wiener Karlsplatz.
Länder sehen keinen Handlungsbedarf
In den Ländern zeigte man sich bei einer APA-Rundfrage verwundert über den Handlungsbedarf in Sachen Einbürgerung. Hauptgrund für die angekündigte Reform des Staatsbürgerschaftsrechts wäre demnach, dass die derzeitigen Regelungen von den Ländern zu unterschiedlich angewendet würden. Zahlen dafür kann freilich weder das Innen- noch das Justizministerium angeben. Vage ist von einem West/Ost-Gefälle die Rede, was in dem Fall meint, dass z.B. in Wien schneller eingebürgert wird.
So wird etwa in der Bundeshauptstadt darauf verwiesen, dass selbstverständlich auch in Wien das Bundesgesetz angewandt wird - also Einbürgerung im Normalfall nach zehn Jahren, bei besonderen Umständen nach sechs oder vier Jahren. Großzügig geht die Verwaltung der Bundeshauptstadt dabei nicht vor: Von den 16.800 Einbürgerungen im Jahr 2004 fanden nur 800 vorzeitig statt, betonte ein Sprecher der zuständigen Stadträtin Sonja Wehsely (SPÖ). Praktisch die gleiche Information kam aus der niederösterreichischen Landesregierung. Auch hier wird darauf verwiesen, dass man bei den Ausnahmen maßvoll vorgehe.
Auf derselben Linie sieht sich die oberösterreichische Regierung. Der beim Land für Einbürgerungen zuständige Udo Stummer betont, der Trend gehe zur Verleihung der Staatsbürgerschaft erst ab zehn Jahren Aufenthalt mit einem ordentlichen Wohnsitz in Österreich. Es gebe zwar schon auch frühere Einbürgerungen, doch würden diese Ausnahmen genau geprüft. Im Vorjahr sind an 6.046 Personen österreichische Staatsbürgerschaften verliehen worden, rund drei Viertel von ihnen waren ausländische Kinder oder Ehegatten von Österreichern.
Nichts anderes gibt es im Westen zu hören. Herbert Vith von der zuständigen Landesabteilung unterstreicht: "Zehn Jahre Wartefrist sind in Vorarlberg der Normalfall, eine Einbürgerung nach sechs Jahren nur in Ausnahmefällen bei 'besonders berücksichtigungswürdigen Umständen' möglich." Teilweise gebe es aber auch längere Wartefristen, wenn Leute wenig integriert sind, nicht gut deutsch können oder ähnliches. Zum Teil werde aber auch erst nach Jahrzehnten im Land überhaupt angesucht.
Grundlage für Einbürgerungen bildet auch in Tirol das Bundesgesetz. Eine eigene diesbezügliche Verordnung besteht nach Angaben der zuständigen Abteilung im Amt der Tiroler Landesregierung nicht. Der Großteil der betroffenen Personen werde nach zehn Jahren eingebürgert - so, wie es der gesetzliche Rahmen vorsehe.
Michael Bergmüller, der Leiter des Referates Wahlen und Sicherheit in der Salzburger Landesverwaltung, teilt mit, dass es auf Beamtenebene immer wieder Besprechungen gebe, um die Vorgangsweise der Länder zu koordinieren und österreichweit möglichst einheitlich zu entscheiden. In Salzburg könne man grundsätzlich damit rechnen, nach zehn Jahren Aufenthalt eingebürgert zu werden. Die Ausnahme, wegen nachhaltiger persönlicher und beruflicher Integration bereits nach sechs Jahren eingebürgert zu werden, komme in Salzburg zwar vor, aber selten.
In der Steiermark pocht man ebenfalls darauf, sich an den Bundes-Rahmen zu halten. Ausnahmen würden nur bei "großen wissenschaftlichen und sportlichen Errungenschaften" des Antragstellers zum Wohle der Republik Österreich gemacht. Einbürgerungen nach vier Jahren gebe es nur für EU-Bürger bzw. anerkannte Flüchtlinge sowie nach sechs Jahren beim Nachweis einer nachhaltigen Integration.
In Kärnten teilte die zuständige Abteilung beim Land mit, dass die gesamte Einbürgerungssache Angelegenheit des Bundes und nicht des Landes sei. Deshalb sei auch das Innenministerium für derartige Auskünfte zuständig, auch was Ausnahmen betreffe.
Staatsbürgerschaft - der Weg zum Pass