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FPÖ-Klement glaubt an "orange Leichen im Keller". | Wien/Klagenfurt. Es geht um einen Streitwert von bisher 1,7 Millionen Euro. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) berät derzeit, wem die Kärntner Parteienförderung zusteht: dem BZÖ oder der FPÖ. Seit April des Vorjahres, als sich das BZÖ von der FPÖ abgespaltet hat, zahlt das Land die Förderung an das BZÖ. Die FPÖ klagte. Landeshauptmann Jörg Haider geht "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" davon aus, dass der VfGH ihm Recht geben wird. Wenn nicht, habe das Land eben einen anderen Adressaten, sagte er.
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"Haider kennt die Gesetze nicht", meinte dazu FPÖ-Generalsekretär Karlheinz Klement zur "Wiener Zeitung". Nur Parteien, die im Wahlkampf und dann im Landtag vertreten seien, stünde Parteienförderung in Kärnten zu. Das BZÖ habe nie einen Wahlkampf geführt.
Auch wenn die FPÖ gewinnt, wovon Klement ausgeht, sind Streitigkeiten vorprogrammiert. "Was passiert mit den orangen Leichen im Keller?" So gebe es etwa Verpfändungen der Parteienförderung. "Das BZÖ schmeisst das Geld mit beiden Händen zum Fenster hinaus." Aber man habe sich abgesichert: Beim Landesparteitag im Juni 2005 sei der alte Vorstand nicht entlastet worden. "Wir werden die Herrschaften persönlich zur Rechenschaft ziehen", kündigte Klement an.
Die FPÖ-Kärnten wartet zudem auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Graz zu Parteiname und Parteivermögen.