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BZÖ zieht bei der Schuldenbremse nun doch nicht mit

Von Wolfgang Zaunbauer

Politik

Josef Bucher wirft der Regierung Scheinverhandlungen vor.


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Wien. Josef Bucher hatte es offensichtlich eilig, die Neuigkeit unters Volk zu bringen. So eilig, dass die entsprechende Pressekonferenz am Montag um sieben Minuten früher begann als angekündigt. Die Inszenierung des Ganzen - nicht nur, dass das BZÖ die Veranstaltung im Palais Epstein statt im Parlamentsklub abhielt, Bucher ließ sich auch am Podium von seinen fünf Klubobmann-Stellvertretern flankieren - war schließlich doch eine Nummer zu groß, zu staatstragend für das, was der BZÖ-Chef verkündete: Das orange Bündnis wird der Schuldenbremse, die es seit 2009 selbst gefordert hat, nicht zustimmen. Damit wird es eine Regelung im Verfassungsrang nicht geben.

Bis zuletzt hatten die Regierungsparteien mit der kleinsten Oppositionspartei verhandelt, um die fehlenden Stimmen zur nötigen Zweidrittelmehrheit für eine verfassungsrechtliche Regelung der Schuldenbremse zusammenzukriegen. Vergebens. Der Grund für Buchers Absage an die Koalition: Die Regierung habe sich bezüglich seiner Forderungen - Deckelung der Abgabenquote und Sanktionen bei Nichteinhaltung der Schuldenbremse - "keinen Millimeter bewegt". Selbst auf sein "Entgegenkommen", den Abgabendeckel erst mit der Schuldenbremse 2017 und nicht schon 2012 zu fixieren hätte nichts gebracht. Daher sei man irgendwann an einem Punkt, wo man sagen müsse: "Es hat keinen Sinn mehr."

Den Regierungsparteien, vor allem der ÖVP, wirft Bucher vor, die Verhandlungen nur zum Schein geführt zu haben. Während es auf SPÖ-Seite wenigstens Gespräche mit Bundeskanzler Werner Faymann gegeben habe, seien die Verhandlungen mit der ÖVP nicht über die Klubebene hinausgekommen. Weder ÖVP-Chef Michael Spindelegger noch Finanzministerin Maria Fekter hätten Interesse gehabt, mit ihm zu reden, echauffierte sich Bucher.

Den Vorwurf der Scheinverhandlungen schickte ÖVP-Klubchef Karlheinz Kopf umgehend zurück: "Jetzt wird’s kindisch. Wenn er keine Lust hatte, mit mir zu reden, hätte er das ja sagen können." Laut Kopf hat das BZÖ Scheinverhandlungen geführt, "um sich aus der Bedeutungslosigkeit ins Rampenlicht zu spielen". Ein Beleg, dass es Bucher nicht ernst gemeint hat, sind dessen Forderungen: Er persönlich wäre zwar für eine Abgabendecklung durchaus zu haben, mit der SPÖ gehe das aber nicht, so Kopf (die SPÖ suche das Heil in der Budgetsanierung "in Klassenkampf und neuen Steuerideen"). Daher sei die BZÖ-Forderung unrealistisch.

Unverbindliche Empfehlung

Nun soll die Schuldenbremse am Mittwoch als einfaches Gesetz verabschiedet werden, denn neben dem BZÖ unterstrichen am Montag auch FPÖ und Grüne ihr Nein zu einem Verfassungsgesetz. Für Kopf ist diese Haltung insofern unverständlich, als sie seiner Ansicht nach die Opposition gestärkt hätte: Diese hätte mit einem Drittel der Abgeordneten ein Budget, in dem eine Überschreitung des Schuldenlimits vorgesehen ist, beim Verfassungsgerichtshof einklagen können. "Das kommt nun nicht", so Kopf.

Noch etwas kommt mit einer einfachgesetzlichen Regelung nicht: Die Bundesländer können nun nicht zur Einhaltung des Defizitlimits verpflichtet werden, sagt Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Eine einfachgesetzliche Regelung diesbezüglich sei eine "unverbindliche Absichtserklärung". Aber auch die Selbstbindung der Bundesregierung ist nur eine relative: Wenn künftige Regierungen das Defizitlimit überschreiten wollten, dann müssten sie die einfachgesetzliche Schuldenbremse nicht einmal außer Kraft setzen, erklärt Funk. Sie müssten dazu einfach nur im jährlichen Budgetgesetz ein höheres Defizit beschließen, das dann gleichrangig neben dem einfachgesetzlichen Schuldenlimit stehen würde.

Allerdings hätte auch die verfassungsrechtliche Regelung offene Fragen gebracht, etwa jene der Sanktionen. Tatsächlich haben die Bundesländer in der Vorwoche erreicht, dass bei Überschreitungen ihrerseits keine Sanktionen drohen. Das ist in Deutschland anders. Dort wird bei Verstößen etwa jenen Ländern, die zur Konsolidierung ihres Haushalts Hilfsgelder bekommen, die Hilfe gestrichen. Solche Sanktionsmechanismen hatten Bucher gefehlt.

Mit einer gewissen Erleichterung hat man in Teilen der SPÖ auf das Nein des BZÖ reagiert. Gewerkschafter und SPÖ-Mandatare aus Oberösterreich sind alles andere als glücklich mit der Schuldenbremse. Selbst mit dem BZÖ wäre sich die Verfassungsmehrheit nur haarscharf ausgegangen. Für ein einfaches Gesetz könnten sogar einige Sozialdemokraten ihre Zustimmung verweigern. Ob es wirklich dazu kommt, wollen sich die Abgeordneten bis zuletzt offenhalten. Es werde sich wohl erst am Mittwoch vor der entscheidenden Plenarsitzung weisen, so Josef Muchitsch, Chef der Gewerkschaft Holz/Bau.