Namhafte Juristen präsentieren der nächsten Regierung ihre dringlichsten Anliegen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 6 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Mehr Personal, weniger Gebühren, ein moderneres Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) und ein barrierefreier Zugang zum Recht: Es sind nur einige der Wünsche, die namhafte Juristen an den Justizminister der nächsten Regierung haben. Die "Wiener Zeitung" hat Vertreter verschiedener Rechtsbereiche nach ihren dringlichsten Anliegen befragt.
Werner Zinkl, Präsident der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter:
"Der nahende Beginn einer neuen Legislaturperiode veranlasst uns Richter - natürlich unter Wahrung der uns selbstverständlichen Äquidistanz zu sämtlichen politischen Parteien - Erwartungen an eine neu zu bildende Regierung, insbesondere an den künftigen Justizminister, zu artikulieren. Neben dem auch in unseren Satzungen festgelegten Ziel der Förderung und Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit geht es uns vor allem darum, das Funktionieren der Justiz im Interesse aller rechtsuchenden Menschen zu gewährleisten.
Um den dabei gegebenen hohen Anforderungen gerecht zu werden, bedarf es neben einer entsprechenden Ausstattung im Sachbereich auch ausreichender personeller Ressourcen. Die teilweise verantwortungslos vorgenommenen Einsparungen im Personalbereich - sowohl bei Richtern und Staatsanwälten, als auch bei Beamten sowie den Vertragsbediensteten - haben die Justiz schon lange an ihre Grenzen gebracht.
Aber auch für sinnvolle Projekte und Gesetzesvorhaben fehlt es an den notwendigen finanziellen Mitteln. Notwendige Reformen sind dadurch einfach nicht umsetzbar. Um die richterliche Unabhängigkeit wirklich zu gewähren, ist es neben entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen auch unabdingbar, politische Einflussnahme - insbesondere bei Besetzungsvorgängen - zurückzudrängen und für entsprechende Transparenz zu sorgen. Ein diesbezügliches Versprechen des aktuellen Justizministers Wolfgang Brandstetter wurde bis dato leider nicht umgesetzt.
Wir erwarten uns daher von der oder dem zukünftigen Ressortverantwortlichen, dass er im Bewusstsein um die Bedeutung der dritten Staatsgewalt für ein funktionierendes Zusammenleben als deren Sprachrohr in der Bundesregierung auftritt und nicht umgekehrt die Justiz zur Durchsetzung (partei-)politischer Interessen benutzt."
Ludwig Bittner, Präsident der Österreichischen Notariatskammer:
"Am Anfang steht die Beratung. Unternehmensgründungen sollen rasch und unkompliziert sein und den Gründern die rechtliche Sicherheit bieten, die notwendig ist, damit sich Gründer auf den Markteintritt konzentrieren können. Hier unterstützen die Notare in Österreich die Anstrengungen der Bundesregierung vollinhaltlich. Dazu gehört auch die Möglichkeit der digitalen Gründung im Sinne der Digitalisierung des Gesellschaftsrechts, die auch auf europäischer Ebene hohe Priorität genießt.
Das österreichische Notariat hat den digitalen Workflow für die GmbH-Gründung bereits in der Testphase und wird ab dem Jahr 2018 damit einsatzfähig sein. Um den Gründern in Österreich diesen Weg der Unternehmensgründung zu eröffnen, sind noch Anpassungen im GmbH-Recht notwendig.
Der neu konzipierte und in Fertigstellung befindliche digitale Workflow für die GmbH-Gründung erspart den Gründern Behördenwege unter Aufrechterhaltung der hohen Beratungsqualität durch den Notar. Denn jedes neue Unternehmen hat seine spezifischen Rahmenbedingungen und Anforderungen, die auf Basis von Beratungsgesprächen in einem individuellen Gesellschaftsvertrag festgelegt werden müssen. Das verstehen die österreichischen Notare unter Erleichterung der Unternehmensgründung. Sie kennen die Wünsche und die Notwendigkeiten von Gründern aus der täglichen Arbeit.
Daher ersuchen wir den Justizminister und den Nationalrat um die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen der GmbH-Gründung, die einen digitalen Workflow für die Gründer in Österreich ermöglicht. Das kann nicht nur für Einpersonen-GmbHs gelten, sondern muss jedenfalls Mehrpersonengesellschaften umfassen, denn diese sind die Regel im wirtschaftlichen Leben.
Die Experten unter den österreichischen Notaren haben die relevanten rechtlichen Bestimmungen bereits in einem Vorschlag formuliert. Dieser wird umgehend dem Justizministerium zur Verfügung gestellt werden. Die Notare verstehen sich als erfahrener Partner bei diesen dringend notwendigen Reformen, die sie gerne mitgestalten."
Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und Präsident der Internationalen Staatsanwältevereinigung IAP:
"Als Staatsanwalt habe ich zwei wesentliche Wünsche an unsere künftige Regierung und an das Parlament: Einerseits muss der Prozess der Gesetzgebung von allen Beteiligten wieder ernst genommen werden. Früher wurden Kernbereiche der Justizaufgaben wie das Strafgesetzbuch im Abstand von mehreren Jahren geändert. Heute kommen die juristischen Verlage mit dem Drucken von Gesetzbüchern kaum noch nach.
Schon bei kleineren Anlassfällen will die Politik innerhalb von Wochen mit neuen Bestimmungen reagieren. Durch die mangelnde Zeit zum Nachdenken bleibt die Qualität aber auf der Strecke.
Auch der Dialog zwischen den Abgeordneten und uns Praktikern muss wieder intensiver werden - durch regelmäßige Gespräche im Justizausschuss und durch längere Begutachtungsfristen. Das Parlament sollte sich als seriösen Gesetzgeber und uns als vollziehende Gerichtsbarkeit ernst nehmen. Das braucht Zeit.
Andererseits muss uns die Regierung die notwendigen Mittel geben, um unsere Arbeit zu ermöglichen. In den vergangenen Jahren wurden in unseren Kanzleien immer mehr Mitarbeiter eingespart. Ohne deren Unterstützung können aber Staatsanwälte und Richter nicht effizient arbeiten. Neue Aufgaben für die Justiz müssen vor einer Beschlussfassung im Parlament einer ehrlichen und gründlichen Folgenabschätzung unterzogen werden. Erst wenn wir wissen, was wir an Personal und Budget brauchen - und dies auch zur Verfügung gestellt wird - können wir neue Projekte beginnen.
In den nächsten Jahren wird zudem die wachsende Cyber-Kriminalität wesentlich mehr Ressourcen bei Kriminalpolizei und Strafgerichtsbarkeit erfordern. Schon heute dauert die Auswertung eines Computers aber oft mehr als ein Jahr. Wir wünschen uns daher von allen Beteiligten, dass sie die Anforderungen an eine moderne Justiz gewissenhaft analysieren und die Mittel zur Bekämpfung der Kriminalität zur Verfügung stellen, anstatt über die angeblich zu langsame Gerichtsbarkeit zu lamentieren. Wir haben eine ernst zu nehmende Aufgabe, die wir gemeinsam mit der Unterstützung der Politik erfüllen werden."
Rupert Wolff, Präsident des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages:
"Demokratie und Rechtsstaat sind ganz wesentlich davon abhängig, wie es um die Justiz und die Rechtsanwaltschaft bestellt ist. Die rechtsuchende Bevölkerung muss entlastet werden. Die Gerichtsgebühren sind in Österreich überschießend. Unser Justizbudget ist überdeckt. Mit Einnahmen aus der Justiz werden auch andere Bereiche des Staates finanziert. Das ist EU-weit einzigartig und grundfalsch. Die Justiz darf nicht die "Cash-Cow" des Finanzministers sein. Die Bürger bezahlen mit ihren Steuern für eine funktionierende Justiz. Eine Zweitsteuer über den Gebührenumweg ist unzulässig.
Zugleich ist ein Rückgang der Anfallszahlen bei den Gerichten zu verzeichnen. Viele Menschen scheuen den Weg zu Gericht und damit die Durchsetzung ihrer Rechte. Eine Entwicklung, die Sorge macht und deren Ursachen analysiert werden müssen. Ich wünsche mir einen Justizgipfel, um Gründe zu erforschen und Lösungen zu erarbeiten.
Ein funktionierender Rechtsstaat lebt vom Vertrauen der Bürger in die Justiz und einem barrierefreien Zugang zum Recht. Beides muss gefestigt werden. Dafür braucht es auch das klare Bekenntnis der Politik zur Unabhängigkeit der Rechtsanwälte. Nur wenn die Grundprinzipien unseres Berufes - Verschwiegenheit, Freiheit von Interessenskollisionen und Treue zum Mandanten - gewährleistet sind, können wir den Bürgern zur Durchsetzung ihrer Rechte verhelfen, auch gegenüber dem Staat. Unüberlegte Eingriffe der Politik in diese Grundprinzipien sind entschieden abzulehnen.
Die teilweise überschießenden Regelungen im Bereich der Geldwäscheprävention sind zu überdenken. Verbrechen müssen klar und entschieden bekämpft werden, der Rechtsstaat darf dabei jedoch nicht beschädigt werden. Wir müssen das Pendel in der Mitte stabilisieren. Das gilt auch im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung. Unsere über Jahrhunderte erkämpften Grund- und Freiheitsrechte für ein völlig abstraktes, vermeintliches Mehr an Sicherheit zu opfern, halte ich für den wohl schwersten Fehler der Politik. Hier muss für Ausgewogenheit und Vernunft gesorgt werden."
Monika Hinteregger, Leiterin des Instituts für Zivilrecht, Ausländisches und Internationales Privatrecht der Karl-Franzens-Universität Graz:
"Das österreichische Ehe- und Scheidungsrecht ist dringend sanierungsbedürftig. Dies gilt für seinen formalen Aufbau wie für seinen Inhalt. Wesentliche Teile des Eherechts (Abschluss der Ehe, Scheidung und Scheidungsfolgen) werden nach wie vor im deutschen Ehegesetz 1938 (Unterschrift: "Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler" und "Der Reichsminister der Justiz Dr. Gürtner") geregelt. Dieses Gesetz enthielt seinerzeit eine Reihe von Bestimmungen mit nationalsozialistischem Gedankengut und war ein wichtiges Instrument zur Durchsetzung der Nürnberger Rassengesetze. Natürlich sind diese Bestimmungen schon lange aufgehoben. Der Republik Österreich würde es aber doch gut anstehen, sich endlich von diesem Gesetz zu verabschieden.
Inhaltlich wurde das Ehe- und Scheidungsrecht inzwischen laufend reformiert. Die Gleichbehandlung von Mann und Frau wurde verwirklicht, die Scheidung erleichtert, und die Scheidungsfolgen wurden neu geregelt. Der Mut zu einer umfassenden Reform wurde aber nicht aufgebracht. Das Ergebnis ist ein in Teilbereichen antiquiertes Ehe- und Scheidungsrecht, das betroffenen Bürgern nur schwer erklärt werden kann. Wozu braucht man drei verschiedene Arten der Eheauflösung (Nichtigkeit, Aufhebung und Scheidung), fünf Scheidungstatbestände (darunter einen so obskuren wie die Scheidung wegen ansteckender oder ekelerregender Krankheit) und acht Tatbestände für den nachehelichen Unterhaltsanspruch?
Es ist deshalb hoch an der Zeit, das Ehe- und Scheidungsrecht umfassend zu reformieren. Es muss wieder vollständig in das ABGB eingefügt und inhaltlich den Bedürfnissen der heutigen Zeit angepasst werden."
Constanze Fischer-Czermak, Vorständin des Instituts für Zivilrecht an der Universität Wien:
"Auch ich spreche mich für eine Integration des Ehegesetzes in das ABGB aus. Diesen Weg ist der deutsche Gesetzgeber schon längst gegangen. Diese Integration sollte unabhängig davon erfolgen, ob gleichzeitig das Eherecht modernisiert wird, weil der politische Konsens dazu wohl schwerer erreicht werden kann. Im Familienrecht bedarf es auch einer Reform des Kindesunterhalts. Sie wird derzeit in einer Arbeitsgruppe im Justizministerium diskutiert und sollte abgeschlossen werden.
Eine Vereinfachung und Reform des Wohnrechts sollte ebenso endlich durchgeführt werden. Zudem bin ich für eine moderate Modernisierung des ABGBs. Es ist ein gutes Gesetz, stammt aber aus 1811. Reformbedarf besteht zum Beispiel bei den gesetzlich geregelten Verträgen: Nicht mehr zeitgemäße Bestimmungen sollten gestrichen und neue Vertragstypen geregelt werden. Auch eine Reform des Verjährungsrechts wäre in der nächsten Legislaturperiode wünschenswert."
Martin Risak, Professor am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Wien:
"Das Mietrecht ist - ähnlich dem Arbeitsrecht - nicht ohne Grund eine politisch heiß umstrittene Materie. Es muss dazu beitragen, dass ein wichtiges Lebensbedürfnis, nämlich das Wohnen, möglichst für alle ausreichend befriedigt werden kann. Die Geschichte hat gezeigt: Der Markt alleine findet keine zufriedenstellenden Lösungen. Deshalb wurde die Gesetzgebung auf den Plan gerufen. Das Mietrecht ist regelmäßig an den Lebensrealitäten zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen. Derzeit fällt auf, dass die Mietpreise gerade im privaten Sektor stärker als die Realeinkommen steigen. Es besteht daher Handlungsbedarf.
Das Mietrecht muss vereinfacht werden, damit dieses keine auf einen erlauchten Kreis von Experten beschränkte Geheimwissenschaft bleibt. Es muss für alle Mieter und Vermieter verständlich sein. Gerade bei so wichtigen Gesetzen ist Klarheit und Transparenz essenziell.
Weiters bedarf es einer einfachen und transparenten Mietpreisfestlegung mit einem gesetzlich festgelegten Mietzins und einem festgelegten Kriterienkatalog von Zu- und Abschlägen. Dabei sind Ausnahmen für Neubauten und grundlegende Sanierungen vorzusehen, damit weiterhin Investitionsanreize bestehen und ausreichend Mietobjekte angeboten werden.
Außerdem sollten jene Positionen aus dem von den Mietern zu zahlenden Betriebskostenkatalog gestrichen werden, die keine Betriebskosten im eigentlichen Sinn sind. Dazu zählen Grundsteuer und Hausverwaltungskosten. Die Hausverwalter werden zum Beispiel zwar von den Mietern bezahlt, treten aber häufig als ihnen nicht immer wohlgesonnene Vertreter der Vermieter auf."