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Causa Meinl: Milde Strafen - FMA zeigt lediglich stumpfe Krallen

Von Karl Leban

Analysen

Die Börsenaffäre um die Immobilienfirma Meinl European Land (MEL) hat landesweit die Wogen hochgehen lassen. Monatelang waren die behördlichen Finanzaufseher auf den rechtlich äußerst komplexen Fall angesetzt. Wegen Marktmanipulation haben sie jetzt fünf verantwortlichen Meinl-Managern einen Strafbescheid zugestellt.


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Zur Erinnerung: Ein Aktienrückkauf bei der Jersey-Firma Meinl European Land (MEL), der fast 2 Milliarden Euro auf die Waage brachte und den Investoren erst im Nachhinein gemeldet wurde, hatte eine veritable Vertrauenskrise unter den Anlegern ausgelöst. Ein Kurssturz war die Folge, der an der Börse Milliarden-Werte verpuffen ließ.

Was die Finanzaufseher jetzt ahnden, sind "irreführende Signale" des Managements im Zusammenhang mit der Ankündigung einer außertourlichen Hauptversammlung. Dabei geht es im Kern um eine Ad-hoc-Mitteilung, in der angekündigt wurde, dass MEL einen umfangreichen Aktienrückkauf plane, der in dieser Aktionärsversammlung abgesegnet werden solle. Erst nachher hat sich dann gezeigt, dass bereits vor dieser Hauptversammlung in großem Stil Zertifikate zurückgekauft wurden, ohne die MEL-Investoren darüber vorab zu informieren.

Mit einer Geldstrafe von je 20.000 Euro kommen die Verantwortlichen der MEL nun relativ glimpflich davon. Bei erwiesener Marktmanipulation kann die Finanzmarktaufsicht eine Buße von bis zu 50.000 Euro verhängen.

Für Julius Meinl V., dessen Ruf seit der Affäre stark angepatzt ist, ist die Sache damit allerdings noch lange nicht gegessen.

Denn mit dem jetzigen Erkenntnis der "Börsensheriffs" ist es nun sehr wahrscheinlich geworden, dass von Seiten der Anleger eine turmhohe Lawine von Einzel- und Sammelklagen auf MEL und die ihr nahestehende Meinl Bank zurollen wird. Abgezeichnet hat sich das ja schon im Vorfeld.

Groß dürften die Erfolgschancen, nach dem Kurssturz zu Geld zu kommen, freilich nicht sein. Zumindest sehen das die meisten Juristen so.

Was die Finanzmarktaufsicht in der aktuellen Causa bisher noch schuldig geblieben ist (untersucht wird ja auch die Rolle der Meinl Bank), sind Antworten auf eine Reihe ungeklärter Fragen. Offen ist etwa, was es mit der intransparenten Eigentümerstruktur bei Meinl European Land auf sich hat. Und hier vor allem, wer die sogenannten "Partly Paid Shares" besitzt, die - obwohl sie nur minimal angezahlt sind - volles Stimmrecht verbriefen. Ebenfalls ungeklärt ist, ob es bei den umstrittenen Aktienrückkäufen Insiderhandel gab.

Was von der Finanzaufsicht bisher auch noch geheim gehalten wird, ist, ob für die an der Wiener Börse notierte Meinl Land bei Mitteilungspflichten nun Jersey-Recht oder österreichisches Recht gilt. Mehr Information wäre wünschenswert - sonst stellt sie sich selbst ein Armutszeugnis aus.