Die Auslegungserläuterung zum Freihandelsabkommen Ceta liegt vor - und erläutert nicht alles.
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Wien/Brüssel. "Bekräftigen", "darauf hinweisen", "außer Streit stellen" - seit Mittwochabend liegt der finale Entwurf zur Auslegungserklärung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada, Ceta, vor. Dieser soll rechtlich bindend sein und strittige Punkte wie zum Beispiel außerordentliche Schiedsgerichte, den Schutz von Umwelt und sozialen Standards präzisieren.<p>Die Zusatzerklärung kommt nun als Ergänzung in das eigentlich ausverhandelte Abkommen, nachdem einige EU-Staaten, allen voran Österreich und Deutschland, Ceta scharf kritisiert haben. Österreichs Kanzler Kern hat angedroht, das Abkommen in seiner ursprünglichen Form abzulehnen. Der deutsche Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) wollte erst zustimmen, nachdem "Unklarheiten aus dem Weg geräumt" sind.<p>
Kritik und Jubel
<p>Ob die Unklarheiten nun aus dem Weg geräumt sind und ob die Auslegungserläuterungen die besorgten Gemüter beruhigen, das müssen nun die einzelnen Regierungen der EU-Mitgliedstaaten entscheiden. Am 18. Oktober befassen sich dann die EU-Handelsminister mit Ceta, am 27. Oktober soll der Vertrag in Brüssel unterzeichnet werden.
<p>Inhaltlich ändert sich am schon ausverhandelten Abkommen nichts (siehe unten). Es ist vielmehr eine Bekräftigung der ohnehin schon verhandelten Punkte und eine Beruhigung, dass weder Privatisierungen von öffentlichen Dienstleistungen vorangetrieben werden sollen, noch dass Mitgliedstaaten in ihrer Gesetzgebungs- und Regierungskompetenz eingeschränkt werden.<p>Der deutsche Wirtschaftsminister Gabriel feiert Ceta und die Erläuterungen als (persönlichen) Erfolg. "Es muss allen klar sein, dass mit Ceta ein Stand erreicht wird, der weit über alles hinausgeht, was wir je erreicht haben", sagte er beim Treffen der Handelsminister in Bratislava vergangenen Monat. Mit dem Abkommen und den Erläuterungen habe man "vernünftige und nachhaltige Regeln für die Globalisierung" geschaffen. Gabriel hat es auch geschafft, die Ceta-kritischen Teile der SPD, allen voran die Gewerkschaften, auf Kurs zu bringen.<p>Weniger euphorisch ist Kern. "Wir müssen das jetzt nüchtern analysieren, vor allem im Zusammenspiel mit dem Vertrag", erklärte er am Donnerstag im Bundesrat. In der Auslegungserklärung gebe es noch vage und unklare Punkte. Das Ja des Kanzlers zu Ceta ist also noch nicht in Stein gemeißelt. Während Koalitionspartner ÖVP dem Kanzler vorwirft, mit seiner ablehnenden Haltung Österreichs Image zu beschädigen, wird er von NGOs, Grünen und FPÖ gescholten, dass er es überhaupt in Erwägung zieht, Ceta zuzustimmen; Erläuterung hin oder her.<p>"Die demokratie-, umweltpolitischen und arbeitsrechtlichen Gefahren von Ceta können nur durch Änderungen im Vertragstext selbst erreicht werden. Dazu müsste zunächst die Unterzeichnung abgesagt werden", so etwa die globalisierungskritische Organisation Attac. Der Druck auf Kern wächst und eine Lösung zur Zufriedenheit aller gebe es nicht, meint etwa Politikberater Thomas Hofer.<p>
Unklare Übersetzung
<p>Nicht nur die zusätzlichen Erläuterungen zu Ceta, sondern auch der Vertragstext selbst machen derzeit Schlagzeilen. Die "Süddeutsche Zeitung" berichtet von erheblichen Unstimmigkeiten bei der Übersetzung des Vertragstextes ins Deutsche. Zur Erklärung: In deutschsprachigen Ländern ist naturgemäß auch die deutsche Fassung rechtlich bindend.<p>Ausgerechnet in jenen Passagen, in denen es um die besonders umstrittene Ceta-Schiedsgerichte geht, lässt die Übersetzung viel Spielraum für Interpretationen. "Die Mitglieder des Gerichts müssen die in ihren jeweiligen Ländern zur Ausübung des Richteramts erforderlichen Qualifikationen besitzen oder Juristen von anerkannt hervorragender Befähigung sein", zitiert die "Süddeutsche" aus dem übersetzten Vertragstext.<p>Dabei gibt es zwei Probleme: Erstens, das Wort "hervorragend" kommt im englischen Text gar nicht vor. Und zweitens ist mehr als unklar, was mit "Jurist" gemeint ist. Das ist weder in Deutschland noch in Österreich ein geschützter Begriff und kann vom Richter bis zum Anwalt jeder sein, der ein Jus-Studium abgeschlossen hat.<p>
Der deutsche Handelsexperte Manfred Spengler meint gegenüber der "Süddeutschen", dass der deutsche Text zwar eine strengere Auswahl suggeriert, wegen der Abweichung womöglich juristisch aber gar nicht durchsetzbar ist. Dass es sich hierbei um einen Schlampigkeitsfehler handelt, glaubt er nicht.<p>Kritisch ist die Sache deshalb, weil die jeweils von Kanada und der EU entsandten Richter in strittigen Investitionsverfahren urteilen müssen. Und die Frage, ob sie im Brotberuf Richter, Anwälte oder in der Rechtsabteilung von Apple sind, die Urteile beeinflussen könnten.<p>
Hintergrund zu CETA
<p>(dg) Nach massiver öffentlicher Kritik aus Deutschland, Österreich und Belgien, haben sich EU und Kanada auf eine rechtlich bindende Auslegungerläuterung zum Freihandelsabkommen Ceta geeinigt. Diese liegt seit Mittwochabend auf dem Tisch und soll die Bedenken Österreichs und Deutschlands aus dem Weg räumen.<p>Viel Neues bringt die Zusatzerklärung nicht. Der Vertragstext zu Ceta ist schon ausverhandelt und sowohl Kommissionspräsident Jean Claude Juncker, als auch Kanadas Premier Justin Trudeau haben eine Neuverhandlung ausgeschlossen.<p>Im Papier "erkennen" die EU-Mitgliedstaaten und Kanada das "Recht auf regieren im öffentlichen Interesse" an und wollen das auch im Vertrag gewahrt wissen. Zudem bekennen sich beide Seiten zu einem "fairen und freien Handel".<p>Gegliedert ist die Erläuterung in einzelne Punkten wie das Recht auf Regulierung, öffentliche Dienstleistungen oder Umwelt- und Arbeitnehmerschutz. Darin ist zu lesen, dass Ceta die Regierungen nicht in Richtung Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen, wie etwa der Wasserversorgung, drängt. Zudem sollen Privatisierungen jederzeit rückgängig gemacht werden können. Darauf hatte vor allem Deutschland gedrängt, das sich die Möglichkeit, ehemals staatliche Betriebe wieder in Staatsbesitz zu übertragen, offenhalten wollte – ohne deswegen vor ein Schiedsgericht gezerrt zu werden.<p>Stichwort Schiedsgericht: Im Rahmen von Ceta ist ein "unabhängiges Tribunal" vorgesehen, vor dem ausländische Investoren Staaten klagen können, wenn sie ihre Investitionen durch staatliche Maßnahmen verletzt sehen. Allerdings mit Einschränkungen: So sollen Gesetzesänderungen zum "Wohle der Gesellschaft", also Umweltschutz, Bildung, Arbeitnehmerschutz außer Streit stehen. Hier hatte Österreich bedenken geäußert. Zudem soll es Berufungsmöglichkeiten geben, der Schadenersatz darf bestimmte Summen nicht übersteigen und beide Seiten dürfen drei unabhängige Richter ernennen. Zudem sollen sogenannte "Briefkastenfirmen", deren Firmenmütter außerhalb Kanadas oder der EU sitzen, das Tribunal nicht bis nur sehr eingeschränkt nutzen können. "Ceta klärt, dass Regierungen ihre Gesetze ändern können, auch wenn das die Gewinnerwartungen eines Investors schmälert."<p>Vorab haben sich die EU-Staaten und Kanada darauf geeinigt, dass die Schiedsgerichtsbarkeit vorerst ausgesetzt wird, bis Ceta alle nationalen Parlamente passiert hat. Im Zusatzpapier steht zudem, dass Umweltstandards oder die Rechte von Arbeitnehmern nicht eingeschränkt werden sollen, um Investitionen anzulocken.<p>Auf der anderen Seite lässt sich Kanada zusichern, dass es seine indigene Bevölkerung weiterhin in manchen Bereichen bevorzugen darf.<p>Kritiker werfen dem Papier vor, "substanzlos" zu sein und nicht alle Bedenken auszuräumen, weil Konzerne weiterhin Staaten unter Umgehung der ordentlichen Gerichte klagen dürfen.