Malmström stellt "gravierende Mängel" fest. | EU-Vorgaben völlig unterschiedlich umgesetzt. | Brüssel. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London 2004 und 2005 hatte die EU unter Hochdruck ein neues Fahndungsinstrument beschlossen: Die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten sollte die Ermittlung und Verfolgung schwerer Straftaten deutlich erleichtern. Diesen Zweck habe die 2006 verabschiedete EU-Richtlinie auch erfüllt, meinte Innenkommissarin Cecilia Malmström am Montag.
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Daher müsse an der Praxis festgehalten werden - obwohl die Vorratsdatenspeicherung eine "beträchtliche Einschränkung des Rechts auf Privatsphäre darstellt" und "gravierende Mängel" bei der chaotischen Umsetzung in den Mitgliedstaaten festgestellt wurden. Noch heuer werde die EU-Kommission eine Überarbeitung der Richtlinie vorlegen, in der vor allem Datenschutzbestimmungen und Refundierungen der Speicherkosten für die Telekomunternehmen strenger und einheitlicher geregelt werden sollen.
Denn laut dem Prüfbericht der Kommission bietet sich derzeit ein völlig uneinheitliches Bild, was die Dauer der Datenspeicherung, die Gründe für den Zugriff der Behörden und die Häufigkeit der Abfragen betrifft. Die Richtlinie sieht nur sechs Monate bis zwei Jahre Speicherdauer als Rahmen vor, schwere Verbrechen definiert jeder selber; in mehr als zehn Ländern greifen auch Militär und Geheimdienste bei Gelegenheit zu. Die Telekomunternehmen würden völlig unterschiedlich entschädigt, das Risiko der Datensicherheit bleibe bestehen.
In Deutschland, Rumänien und Tschechien wurde die Umsetzung wegen mangelnder Datenschutzvorkehrungen und zu weitreichender Zugriffsrechte der Ermittlungsbehörden von den Verfassungsgerichtshöfen wieder gekippt.
Österreich hinkt nach
In keinem Fall wurde allerdings die EU-Richtlinie selbst sondern nur das nationale Folgegesetz für nichtig erklärt. Die Kommission leitet jetzt Vertragsverletzungsverfahren wegen der Verschleppungen ein.
In Schweden und Österreich gibt es überhaupt noch keine nationalen Regelungen. Beide hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) wegen des Verzugs bereits zur Umsetzung der EU-Richtlinie verdonnert. In Wien ist ein erbittertes Kompetenzgerangel zwischen Innen- und Verkehrsministerium der Hintergrund. Die Regierung hat inzwischen immerhin eine Gesetzesvorlage in Brüssel eingereicht, laut der ein halbes Jahr lang gespeichert werden und ein richterlicher Beschluss für den Zugriff nötig sein soll.
Den Schweden steht wegen fortwährender Untätigkeit bereits ein zweites EuGH-Verfahren bevor, an dessen Ende eine Geldstrafe von mehr als 40.000 Euro pro Tag der Nicht-Umsetzung möglich wäre.
Malmström, selbst Schwedin, verwies auf Erfolge, die ohne Vorratsdatenspeicherung nicht möglich gewesen seien: So sei etwa ein Kinderporno-Netzwerk mit mehr als 70.000 Mitgliedern aufgedeckt worden, 670 Verdächtige konnten enttarnt werden. Leider hätten elf Länder keine Datenspeicherung betrieben und daher keine effektiven Nachforschungen anstellen können. In einem anderen Fall sei ein Heroinschmuggelring zwischen Großbritannien und Afghanistan aufgedeckt worden.
Dabei erwiesen sich für die Fahnder vor allem Handydaten als besonders nützlich, die neben Anrufer und Angerufenem auch den Standort beinhalten. Fast drei Viertel aller Anfragen beziehen sich darauf, erzählte ein Experte. Häufig hätten sich die Telefon- und Internetverbindungsdaten mangels anderer Beweise gar als Ausgangspunkt der Ermittlungen erwiesen. Niemals wahllos gespeichert dürfen übrigens die Inhalte der Gespräche werden.