Das Jahresende bedeutet für die Lohnverrechnung nicht bloß eine rechnerische Zäsur, sondern auch die Notwendigkeit, nachzuprüfen, ob die Palette der vom Gesetz vorgesehenen Formulare und sonstigen Unterlagen vollständig vorhanden ist.
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In einem kürzlich veröffentlichten Erlass erinnert die Finanz an die wichtigsten "Unterlagen, die zum Lohnkonto zu nehmen sind". Es sind vor allem diese:
-das Antragsformular für den Alleinverdiener-Absetz-betrag (Neuauflage 2004!);
-das Formular für das Pendlerpauschale;
-die amtliche Mitteilung über den dem Dienstnehmer gewährten Steuerfreibetrag;
-den Nachweis über die beanspruchten Mehrarbeitsstunden, die ausbezahlten Kilometergelder und die Privatnutzung (oder Nichtnutzung) des Firmenwagens;
-bei Auszahlung von freiwilligen Abfertigungen (alte Ansprüche): die Bestätigung über die berücksichtigten Vordienstzeiten;
-bei Mitarbeiterbeteiligungen und bei Maßnahmen der Zukunftssicherung (300 Euro-System): Nachweis der Hinterlegung der Unterlagen;
-bei Stock options Kopien der bezüglichen Vereinbarungen;
-bei Expatriates: Belege über Miet- und Betriebskosten sowie Schulbesuchsbestätigungen;
-bei Übernahme von Studienkosten der Werkstudenten durch den Dienstgeber: die Original-Zahlungsbelege dieser Kosten;
-bei der Dezember Aufrollung: Belege über berücksichtigte ÖGB-Beiträge und Kirchensteuerzahlungen.
Die Unterlagen können papiermäßig oder auf Datenträgern gespeichert aufbewahrt werden; bei gesonderter Ablage sollte am Lohnkonto ein Hinweis über den "Fundort" der Unterlagen ersichtlich sein.