Ausländerbeschäftigungsgesetz unter Beschuss. | Weitere Strafverfahren kurz vor EuGH-Klage. | Brüssel. Die EU-Kommission hat beschlossen, Österreich beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu verklagen, weil es die im EG-Vertrag verbriefte Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verletzte.
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Staatsbürger der neuen Mitgliedsstaaten außer Zyperns und Maltas würden durch das österreichische Ausländerbeschäftigungsgesetz diskriminiert, findet die Brüsseler Behörde. Bürger Polens, Sloweniens, der Slowakei, der Tschechischen Republik, Ungarns, Lettlands, Litauens und Estlands in Österreich müssten ein langwieriges Verfahren durchlaufen , um ein Unternehmen gründen zu dürfen. Die Eigentümer müssten beweisen, dass sie erhebliche Kontrolle über Geschäftsführung und Verwaltung ausübten.
Als Beispiel wird die Ablehnung der Eintragung eines Unternehmens mit vier Eigentümern genannt, welche laut Österreich keinen ausreichenden Einfluss ausüben hätten können.
Österreich weißt
Vorwürfe zurück
Österreich argumentiert, dass die Bestimmungen notwendig seien, um die Umgehung von Übergangsfristen zur Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit aus den neuen Mitgliedsstaaten im Osten einzudämmen.
Die Übergangsfristen sollen bis maximal 2011 die ungehemmte Jobsuche von Bürgern der neuen Mitgliedsstaaten verhindern. Für Brüssel ist hier aber die Niederlassungsfreiheit betroffen, für die es keine Übergangsfristen gibt. Die Staatsbürger aller Mitgliedsstaaten haben das uneingeschränkte Recht auf die Gründung von Unternehmen in anderen EU-Ländern, argumentiert die Kommission. Die EuGH-Richter müssten finale Klärung schaffen.
Des weiteren verstoße Österreich gegen die Dienstleistungsfreiheit mit Schikanen für die Tätigkeit von Patentanwälten aus anderen Mitgliedsstaaten und der Verpflichtung für Ärzte in Oberösterreich, bei der Oberösterreichischen Landesbank ein Konto zu führen. In diesen beiden Fällen besteht die EU-Kommission auf einer "mit Gründen versehenen Stellungnahme" aus Wien.
Genauso weit gediehen ist ein Strafverfahren gegen Österreich wegen der Vergabe eines Auftrags für die Lieferung und Wartung eines Softwaresystems ohne öffentliche Ausschreibung. Laut Informationen aus Kommissionskreisen habe der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungen 2004 freihändig einen Vertrag mit Siemens zur technischen Abwicklung seines Pensionsfonds abgeschlossen.