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Chodorkowski scheitert in Straßburg

Von WZ Online

Europaarchiv

Verletzungen des Verbots | unmenschlicher Behandlung anerkannt. | Straßburg. Spektakuläre Niederlage für den schärfsten Gegner des russischen Regierungschefs Wladimir Putin: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Klage des Ex-Ölmagnaten Michail Chodorkowski (47) zurückgewiesen.


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Chodorkowski hatte eine Grundrechtsbeschwerde eingebracht, dass das Strafverfahren gegen ihn politisch motiviert gewesen sei. Allerdings erkannten die sieben Richter einstimmig zwei Verletzungen des Verbots unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung an. Dabei geht es um die Bedingungen der Untersuchungshaft Chodorkowskis und um seine Behandlung im Gerichtssaal.

Das Recht auf Freiheit und Sicherheit der Europäischen Menschenrechtskonvention wurde aus mehreren Gründen verletzt: wegen der Umstände der Festnahme des einstigen Chefs des zerschlagenen Ölkonzerns Yukos, wegen der Dauer seiner Untersuchungshaft und wegen Verfahrensmängeln in Verbindung mit der Untersuchungshaft.

Der Gerichtshof sprach dem inhaftierten Kremlkritiker außerdem ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu. Die Entscheidung ist nicht endgültig; gegen sie kann Berufung beantragt werden. Dieses Urteil betrifft den ersten Strafprozess gegen Chodorkowski, bei dem er 2005 wegen Betrugs, Veruntreuung und Steuerhinterziehung zu acht Jahren Straflager verurteilt worden war.

LinksDer Fall Chodorkowski

+++ Website EGMR