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Chronik des Transitstreits mit EU

Von Heike Hausensteiner

Europaarchiv

Ursache für den Transitstreit mit der EU ist die österreichische Sonderregelung der Ökopunkte, die 1994 im Hinblick auf Österreichs EU-Beitritt 1995 befristet vereinbart wurde.


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Mit der Aufnahme in die EU hat Österreich die Ökopunkteregelung im EU-Beitrittsvertrag als Zusatzprotokoll Nr. 9 zugesichert bekommen. Demnach müssen Lkw aus EU-Ländern pro Transitfahrt durch Österreich abhängig von ihrem Schadstoffausstoß Punkte abbuchen. Die Ökopunkte wurden jährlich limitiert und bis längtens 31. Dezember 2003 vereinbart. Nach der so genannten 108-Prozent-Klausel durften die Transitfahrten jährlich nicht mehr als acht Prozent über dem Niveau von 1991 steigen; das entsprach einer Deckelung von 1,61 Millionen Lkw. Die Lkw wurden moderner, also schadstoffarmer; diese mussten daher weniger Ökopunkte abbuchen, das Punktekontingent verteilte sich in der Folge auf mehr Transit-Lkw. Ursprünglich wurde die nur für ausländische Lkw - also nach EU-Recht diskriminierend - angewandte Regelung als umweltpolitische Maßnahme in Österreich dargestellt.

Mögliche Nachfolgesysteme, die seit Ende 2001 diskutiert werden - etwa eine Verlängerung der Ökopunkte, dafür aber das Gesamtlimit (108-Prozent-Klausel) zu streichen - hat Österreich abgelehnt. Im Februar dieses Jahres sprach sich das EU-Parlament für eine Minimalvariante der Transit-Punkte aus, konnte sich aber mit dem EU-Ministerrat nicht einigen. Daher wurde das "Vermittlungsverfahren" nötig. Nach der vergangene Woche beschlossenen Position des Rats für diesen Vermittlungsausschuss soll der Großteil der Lkw freie Fahrt bekommen. Im Vermittlungsverfahren muss bis spätestens 25. November eine Einigung erzielt werden, damit der Transitvertrag verlängert werden kann.