Gesundheitsminister stellt die Ampel für Wien, Graz, Linz und den Bezirk Kufstein auf Gelb. Wien hat mit Gelb gerechnet und will sich an die Maßnahmen halten, Linz lehnt Verschärfungen ab.
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Freitag ist ab jetzt Ampel-Tag. Jeden Freitag soll für alle Bezirke Österreichs die Corona-Ampel neu justiert werden. Die daraus abzuleitenden Maßnahmen gelten mit einer gewissen Verzögerung in den darauf folgenden Tagen.
Am Freitag stellte die Kommission, die aus 19 Fachexperten, Vertretern der Ministerien und der Bundesländer besteht, die Ampel für vier Regionen Österreichs auf Gelb - das bedeutet mittleres Risiko für Wien, Graz, Linz und den Bezirk Kufstein. Der Rest Österreichs ist grün. Aber, so stellte Gesundheitsminister Rudolf Anschober klar: "Grün ist kein Freibrief. Auch bei Grün ist eine Ansteckung möglich." Die Corona-Ampel samt Maßnahmen ist im Internet unter "corona-ampel.gv.at" abrufbar.
Für Wien, Graz, Linz und den Bezirk Kufstein bedeutet das eine verschärfte Maskenpflicht. Neben der Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, der Post, in Banken, in Apotheken und in Gesundheitseinrichtungen gilt diese in den gelben Zonen in allen Geschäften (nicht nur im Lebensmittelhandel), in der Gastronomie für Kellnerinnen und Kellner. Veranstaltungen in geschlossenen Räumen werden auf 2500 Personen beschränkt, es gilt Maskenpflicht. Auf Fußballstadien hat das keine Auswirkungen.
Auch bei Rot kein Lockdown
Bei oranger Ampel wird die Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen reduziert, die Maskenpflicht ausgeweitet. Bei Rot gibt es keine Veranstaltungen mehr, die Schule wird wieder auf Distanz-Unterricht verlagert. Aber, man sei weit weg von Orange und: "Es gibt keinen klassischen Lockdown bei Rot", bekräftigte Anschober, der die Ampel am Freitag in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler und Sprecherin der Kommission und Chefepidemiologin der Ages, Daniela Schmid, vorstellte.
Indikatoren sind: die durchschnittliche Zahl pro 100.000 Fälle (für Gelb ist diese 20) in den letzten sieben Tagen, Clusteranalysen, die Zahl der Tests und Kapazitätsreserven in Spitälern. Schmid erläuterte, wie die Kommission das Risiko bewertet.
Wenn in einer Region der Signalwert (sieben Bundesländer liegen derzeit unter 20 Covid-Fällen pro 100.000 Einwohner) erreicht wird, beginnt die Detailbewertung. Es werden 7-Tages-Inzidenzien angeschaut; außerdem wird geschaut, ob die Ansteckung im Inland oder durch Reisen erfolgt ist - also sind das anhaltende oder vorübergehende Fälle -, und es wird das Contact-Tracing bewertet; schließlich wird auch die Testkapazität berücksichtigt - so wirke sich die Anzahl der asymptomatischen Fälle günstig auf die Fallzahl aus. Schließlich werden auch die Kapazitäten in den Spitälern berücksichtigt.
"Klassischer Fehlstart"
Die Landeshauptleute hatten mit Anschober noch am Donnerstag zur Ampel konferiert, alle Zweifel dürften bei dem Gespräch allerdings nicht ausgeräumt worden sein. Denn sofort nach Freischaltung der Corona-Ampel fühlte sich Linz zu Unrecht auf Gelb gesetzt. Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ) sprach sogar von einem "obskuren Ampelkonstrukt" und verweigert die Umsetzung der Maßnahmen.
Unterstützung erhielt er von Oberösterreichs Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP), der ebenfalls von einem "klassischen Fehlstart" sprach. Stelzer kritisierte das Gesundheitsministerium für dessen Vorgehensweise.
"Nach unserer Rechtsauffassung kann der Bund nur eine bundesweite Maskenpflicht verordnen und nicht für einzelne Bezirke, ebenso wenig kann das Land für einen einzelnen Bezirk eine Maskenpflicht verordnen", so Landeshauptmann Stelzer.
Wiens Bürgermeister Michael Ludwig sieht dies lockerer. Man habe mit Gelb gerechnet und werde die Maßnahmen umsetzen, weil man diese für sinnvoll halte, sagte er dem ORF.
Anschober versprach die Novelle der Lockerungsverordnung mit der Verschärfung des Mund-Nasen-Schutzes für kommende Woche. Die Novelle zum Covid-19-Maßnahmengesetz und Epidemiegesetz wird voraussichtlich am 23. September im Nationalrat beschlossen und soll spätestens am 1. Oktober in Kraft treten. Ab dann werden weitere Maßnahmen zusätzlich zum MNS umgesetzt werden können.
Schwaches Covid-Gesetz
Verwaltungsrechtler Peter Bußjäger sieht ebenfalls gewisse rechtliche Probleme. Zwar könne der Gesundheitsminister Anordnungen an die Landeshauptleute per Weisung weitergeben. Allerdings könne der Minister per Verordnung nur österreichweit gültige Maßnahmen treffen.
Nun würden sich die Schwächen des damals sehr rasch geschriebenen Covid-19-Maßnahmengesetzes zeigen. "Es rächt sich jetzt, dass das bis heute nicht repariert ist", sagt Bußjäger zur "Wiener Zeitung".
Auch SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner befürchtete Chaos, weil die mit der Ampelschaltung verbundenen Maßnahmen noch keine rechtliche Gültigkeit hätten.