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Corona hält die Konsumentenschützer auf Trab

Von Rosa Eder-Kornfeld

Wirtschaft
In den vergangenen zwölf Monaten wurde ein besonders harter Kampf um Verbraucherrechte geführt.
© Daniel Jdzura - stock.adobe.com

Für den VKI gab es viel Arbeit in unterschiedlichen Rechtsgebieten, allen voran im Reiserecht. Nun werden die umstrittenen FFP2-Masken der Hygiene Austria unter die Lupe genommen.


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Flight cancelled: Der Alptraum jedes Urlaubers wurde Anfang März 2020 bittere Realität für Tausende reiselustige Menschen. Immer mehr Flüge wurden wegen der rasanten Ausbreitung des Coronavirus annulliert, in den Abflughallen der Flughäfen herrschte bald gähnende Leere. Zusätzlich zur entgangenen Urlaubsfreude begann für viele Konsumenten ein zähes Ringen um die Rückerstattung der Kosten für ihre Tickets. Für die Verbraucherschützer bedeutete das Hochsaison.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat in den vergangenen zwölf Monaten im Zusammenhang mit der Coronapandemie in den unterschiedlichsten Rechtsgebieten rund 25 Klagen eingebracht, allen voran im Reiserecht, aber auch im Versicherungs- und Kreditrecht. Auch ging eine Flut an Beschwerden seitens Verbrauchern ein. Allein auf der zusätzlich eingerichteten  Corona-Hotline gingen 50.000 Anfragen ein.

Nun nimmt sich der VKI die umstrittenen FFP2-Masken der Hygiene Austria vor, die zum Teil in China produziert wurden, wie das Unternehmen nach Hausdurchsuchungen selbst zugab. Viele Konsumenten hatten die Masken in dem Glauben gekauft, dass diese in Österreich hergestellt wurden, also quasi "Made in Austria" seien. Auf den Masken direkt findet sich diese Angabe zwar nicht, aber: "Es geht um den Gesamteindruck", sagt Thomas Hirmke, Chefjurist des VKI, zur "Wiener Zeitung". Außer im Lebensmittelbereich gebe es leider keine klaren Vorgaben zur Herkunftsbezeichnung. Nach deutscher Rechtssprechung komme es darauf an, wo die wesentlichen Herstellungsschritte erfolgt seien, aus denen sich die einschlägigen Eigenschaften des Produktes ergeben.

Kondom "Made in Germany" darf nicht aus China kommen

Hirmke verweist auf den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, der entschieden hatte, dass nur ein in Deutschland hergestelltes Kondom mit "Made in Germany" beworben werden darf. Ein Kondomhersteller aus Thüringen hatte Latexrohlinge aus Fernost importiert und diese dann in Deutschland befeuchtet, verpackt und versiegelt sowie die Qualitätskontrolle durchgeführt. Im Internet wurden die Kondome mit "Made in Germany" beworben. Dagegen klagte ein Konkurrenzunternehmen und bekam Recht. Kunden würden erwarten, dass die wesentlichen Produktionsschritte bei "Made in Germany" nicht im Ausland, sondern in Deutschland stattfänden, so das Gericht.

"Made in Austria" sei nichts anderes als ein Werbespruch, sagt Walter Summersberger vom Institut für Finanzrecht, Steuerrecht und Steuerpolitik an der Johannes Kepler Universität (JKU) Linz. Bei der Frage des Ursprungs gibt es aber sehr wohl rechtliche Grundlagen. Der Ursprung sei dort, wo das letzte Be- oder Verarbeiten des Produkts stattgefunden hat. Das bloße Umpacken oder die Neuettikettierung einer Ware ändere nichts am Ursprungsland. Summersberger: "Wenn eine Ware in China hergestellt wurde und nach Österreich transportiert wurde, bleibt sie chinesischen Ursprungs. Konkret: Die Maske hat chinesischen Ursprung."

Das Land Niederösterreich, die Landesgesundheitsagentur (LGA) und die Nö. Wirtschaftskammer (WKNÖ) sollen rund fünf Millionen FFP2-Masken von Hygiene Austria bezogen haben, schreiben die "Niederösterreichischen Nachrichten" (NÖN). Laut "Kurier" behält sich neben dem Land NÖ auch die LGA rechtliche Schritte vor.

Im Zusammenhang mit Schutzmasken hat der VKI bereits zweimal Klagen wegen irreführender Werbung eingereicht. So bewarb das in Kitzbühel ansässige Unternehmen KitzVenture seine MNS-Masken damit, dass sie "zur Vorbeugung von Tröpfchen- und Schmierinfektionen aller Art, wie Bakterien und Viren" dienten. Nach Experteneinschätzung bieten MNS-Masken dem Träger aber nur geringfügigen bis keinen Schutz vor einer Übertragung des Coronavirus, so der VKI. Darauf sei nicht ausreichend hingewiesen worden. KitzVenture schloss dazu einen gerichtlichen Unterlassungsvergleich mit dem VKI ab.

Wegen Irreführung im Zusammenhang mit MNS-Masken klagte der VKI auch die Silvercare GmbH und bekam vom Landesgericht Linz Recht. Silvercare versprach auf der Website einen wissenschaftlich nicht belegten Schutz des Maskenträgers vor SARS-CoV-2.