Phase 4 soll Planungssicherheit für Unternehmen gewährleisten.
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Die am Montag voraussichtlich bis Ostern in Aussicht gestellten Einschränkungen wegen der Corona-Epidemie führen jetzt zu einer weiteren Konsequenz. Die vorerst bis Ende März geltende Kurzarbeit wird ein weiteres Mal verlängert. Sie gilt nun bis Ende Juni dieses Jahres. Das wurde am Aschermittwoch nach dem Ministerrat verkündet. Es ist dies die vierte Phase der Kurzarbeit.
Zuletzt waren rund 460.000 Arbeitnehmer in Österreich in Kurzarbeit. Rund 60.000 Unternehmen haben diese Maßnahme genützt, um noch höhere Arbeitslosenzahlen zu vermeiden.
Arbeitsminister Martin Kocher betonte, dass ihm die neuerliche Verlängerung der Kurzarbeit um drei Monate bis Ende Juni 2021 ein "persönliches Anliegen" sei, weil es um Planbarkeit gehe. Die Betriebe könnten sich damit "darauf verlassen, dass es Kurzarbeit weiter geben wird", erklärte er.
Es wird weiter die Möglichkeit geben, dass Arbeitnehmer 80 bis 90 Prozent des Aktivgehalts während der Kurzarbeit erhalten. Die Arbeitszeit kann im Regelfall auf bis zu 30 Prozent reduziert werden, in Branchen mit behördlichen Schließungen von Betrieben sogar bis zu null Arbeitszeit.
Die Verlängerung wurde von Kocher gemeinsam mit Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP), Sozialminister Rudi Anschober (Grüne) sowie Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl und Wirtschaftskammerpräsident Harald Mahrer, dem Präsidenten der Industriellenvereinigung, Georg Knill, sowie ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian bekanntgegeben. Auch die Sozialpartner-Vertreter betonten die Wichtigkeit der Verlängerung der Maßnahme. Knill und Anderl betonten nicht nur die Planungssicherheit, sondern auch die Notwendigkeit, diese Zeit für Bildungsmaßnahmen zu nutzen.
Der Finanzminister wies darauf hin, dass die Kurzarbeit jene Maßnahme sei, für die die meisten Mittel im Rahmen der Corona-Hilfe der Bundesregierung ausgegeben werden. Bisher gebe es Vormerkungen für Kurzarbeit im Ausmaß von 10,6 Milliarden Euro, davon seien bisher 6,1 Milliarden Euro ausbezahlt worden.
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