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Countdown für Gen-Kukuruz

Von Alexander Dworzak

Politik

Kommission kündigt Zulassung an - EU-Mitglieder könnten dagegen klagen.


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Brüssel/Wien. Nach 13 Jahren zähen Ringens ging nun alles sehr schnell: Seit 2001 versucht der Saatgutriese Dupont Pioneer mit allen rechtlichen Mitteln, seine gentechnisch veränderte Maissorte "1507" in Europa anbauen zu dürfen. Am Dienstag kam der US-Konzern seinem Ziel ein gutes Stück näher: Die EU-Staaten konnten sich in Brüssel nicht auf eine Ablehnung der Pflanze einigen. Die Kommission preschte daraufhin vor und erklärte, sie müsse aufgrund des Abstimmungsverhaltens im Rat das Produkt binnen 24 Stunden zulassen.

Turbulente Szenen spielten sich bei der Sitzung der Europaminister ab, die aufgrund eines ausgefallenen Termins der Landwirtschaftsminister über die ihnen fremde Materie abstimmten. Angesichts der Sensibilität und der Tragweite des Themas plädierten einige Ressortchefs, die Abstimmung zu verlegen. Schließlich produziert "1507" durch eine Änderung im Erbgut Insektengift, das Schmetterlinge gefährden könnte. "Zudem gibt es keine Langzeitstudie über die Wirkung und keine Studie über die Auswirkungen auf Wasserorganismen", sagt Greenpeace Landwirtschaftsexpertin Dagmar Urban zur "Wiener Zeitung".

Schlussendlich votierte zwar die überwältigende Mehrheit von 19 Staaten gegen "1507", darunter Österreich, Frankreich, Italien und Ungarn, während sich Großbritannien, Spanien, Portugal, Estland und Schweden für den Anbau aussprachen. Doch da sich Deutschland als eines von vier Ländern enthielt, wurde die für die Ablehnung der Genmaissorte erforderliche qualifizierte Mehrheit (siehe Infobox) verfehlt.

Deutsche Grabenkämpfe setzen sich fort

Es ist eine mehr als unglückliche Performance, die die deutsche Regierung in Sachen "1507" derzeit abliefert. Das Kanzleramt und das ebenfalls von der CDU geführte Gesundheitsministerium halten die Maissorte für unbedenklich, Koalitionspartner SPD und die bayerische CSU sind gegenteiliger Auffassung. Da keine Seite von ihrem Standpunkt abrückte, blieb kein anderer Weg als die Enthaltung bei der Brüsseler Abstimmung. Unmittelbar nach dieser machte Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) deutlich, er werde den Anbau von "1507" in Deutschland verhindern, und drängt auf eine Ausstiegsklausel.

Juristische Winkelzüge, um "1507" zu verhindern

En passant ist eine solche Klausel aber nicht umzusetzen, sie liegt seit Jahren auf Eis. Möglich sind allerdings Notfallklauseln auf Basis wissenschaftlicher Belege - Gesundheitsminister Alois Stöger (SPÖ) und Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter (ÖVP) haben bereits angekündigt, die Genmaissorte so zu verhindern. Ein weiteres Mittel wäre eine Nichtigkeitsklage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), erklärt Verica Trstenjak im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Dieser Weg stehe zwar auch NGOs offen, die Chancen erhöhen sich aber, wenn Staaten als sogenannte "privilegierte Kläger" beteiligt sind, sagt die Professorin für Europarecht an der Universität Wien.

Vorbild für eine Klage gegen "1507" könnte das Verfahren gegen die Gen-Kartoffel "Amflora" sein. Die Kommission erteilte dieser Sorte 2010 die Zulassung, woraufhin Ungarn - unterstützt durch Österreich, Polen, Frankreich und Luxemburg - klagte. Die Kommission habe "ihre Verfahrenspflichten in erheblichem Maße verletzt", urteilte das Gericht damals und sorgte für das Aus des Erdapfels. "Ähnliche Verfahrensfehler wurden auch dieses Mal gemacht", sagt Greenpeace-Expertin Urban. Den Schwarzen Peter will sich die Kommission nun nicht zuspielen lassen. Ob ihn die EU-Länder dennoch ausspielen, wird sich bald zeigen.

Qualifizierte Mehrheit

Mit dem Vertrag von Nizza aus dem Jahr 2000 wurde das System der qualifizierten Mehrheit auf der Grundlage einer neuen Stimmengewichtung und eines "demografischen Netzes" eingeführt. 2004 trat es in Kraft. Die jedem Mitgliedstaat zugewiesene Stimmenanzahl wurde vornehmlich wegen der bevölkerungsstärksten Länder durchgeführt - sie erhalten 27 bis 29 Stimmen, die folgenden Länder zwischen 7 und 14 Stimmen und die kleinen Länder 3 bzw. 4 Stimmen.

Zur Beschlussfassung sind 255 von 345 Stimmen erforderlich. Eine Sperrminorität kann mit 91 Stimmen oder 38 Prozent der Bevölkerung der Union gebildet werden.

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon (2007) wird ein neues System der "doppelten Mehrheit" ab 1. November 2014 eingeführt.