Hoffmann: Über Antrag hätte zumindest abgestimmt werden müssen.
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Wien. Die Zeit ist unchristlich. Aber gemütlich soll es ohnehin nicht werden. Um 7.30 Uhr treffen einander am Donnerstag die Fraktionsführer der Parteien im Korruptionsuntersuchungsausschuss im Büro von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer. Und dann wird wohl eine Entscheidung über die Zukunft des Gremiums fallen.
Im Vorfeld der Krisensitzung waren die Positionen jedenfalls festgefahren: SPÖ, ÖVP, FPÖ und BZÖ blieben dabei, dass zunächst ein Zeitplan über die Aktenlieferung beschlossen werden sollte, bevor man Zeugenladungen beschließen kann. "Ohne Zeitplan brauchen wir nicht über Personen zu diskutieren", sagte SPÖ-Fraktionsführer Otto Pendl am Mittwoch. Nur der Zeitplan ist eben genau das Problem, der den Ausschuss erst in die Pattsituation gebracht hat. Einen Vier-Parteien-Antrag, in dem ein Zeitplan für die Aktenlieferungen bis 2. Oktober festgelegt war, hat die grüne Ausschuss-Chefin Gabriela Moser bekanntlich am Freitag für unzulässig erklärt, weil dies in der Verfahrensordnung nicht zugelassen sei. Bei dieser Einstellung blieb Moser - entgegen der Rechtsmeinung von Legislativdienst des Parlaments und Nationalratspräsidentin Prammer.
Am Mittwoch verschärfte sich die Situation für Moser noch einmal: Auch der Verfahrensanwalt widersprach der Ausschuss-Vorsitzenden. "Es war nicht richtig, dass Moser nicht über den Antrag hat abstimmen lassen", sagte Klaus Hoffmann im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Seiner Meinung nach hätte sie über den Vier-Parteien-Antrag auf jeden Fall abstimmen lassen müssen, danach hätte man ihn dem ursprünglichen Aktenlieferungsbeschluss gegenüberstellen müssen.
Wenn der Antrag eine Abänderung des ursprünglichen dargestellt hätte, so hätte diese einstimmig erfolgen müssen, da die Verfahrensordnung dieselbe Mehrheit zur Abänderung eines Beschlusses verlangt wie zu dessen Beschlussfassung. Bei einem nicht deckungsgleichen Antrag hätte aber auch die einfache Mehrheit gereicht - alle Parteien außer den Grünen waren dafür.
"Blamage für den U-Ausschuss"
Angesprochen auf Mosers Argumentation, dass Aktenlieferungen laut Verfahrensordnung nicht zeitlich begrenzt werden dürfen, meinte Hoffmann, das sehe er nicht so: "Ich kann ja nicht die Behörden auffordern, bis zum jüngsten Tag Akten vorzulegen."
Für Hoffmann ist es "schade, dass die gute Arbeit, die hier geleistet wurde, dadurch abgewertet wird". Sollte das Gremium nicht weiter arbeiten, sieht er darin ein "Armutszeugnis". Es sei eine "Blamage für den U-Ausschuss, wenn er nicht in der Lage ist, weitere Termine und Zeugenladungen festzulegen". Aus dieser Blamage könnten sich die Abgeordneten nur mit einem Fristsetzungsantrag befreien. Wie berichtet, würde damit ein Abschlussbericht bis Oktober erzwungen.
Pendl: "Null" Debatte über einen Koalitionsbruch
Dass dieser geplant ist, bestritt SPÖ-Fraktionschef Pendl am Mittwoch freilich. Er betonte die Bereitschaft seiner Partei, weiterzuarbeiten, auch wenn das Thema Regierungsinserate hauptsächlich die Sozialdemokraten trifft. Was die Zeugen betrifft, so hat Pendl kein Problem damit, von der bisherigen Linie abzugehen, keine aktiven Politiker zu laden. Anders als die Opposition und auch anders als Klaus Hoffmann, hält es Pendl aber naturgemäß nicht für nötig, auch Kanzler Werner Faymann zu laden. Mit Staatssekretär Josef Ostermayer und Landwirtschaftsminister Nikolaus Berlakovich würde man das Auslangen finden, meint er. Dass die ÖVP aus Koalitionsräson auf Faymanns Ladung verzichtet hätte, wies Pendl zurück: Es habe "null" Debatte über einen Koalitionsbruch gegeben.
Selbst wenn man sich Donnerstagfrüh wider Erwarten auf einen Zeitplan einigen könnte: Es erscheint mehr als nur unwahrscheinlich, dass die erste Zeugenbefragung wie geplant am Montag stattfindet. Pendl glaubt, dass man den Termin "spritzen" wird, Moser hingegen hofft darauf, Beamte laden zu können. Ob Zeugenladungen überhaupt noch Thema sind, wird sich ab 7.30 Uhr entscheiden.