Kein eigenes Arbeitsrecht für den öffentlichen Dienst. | Trennung von Arbeiter- und Angestellten-Betriebsräten soll abgeschafft werden. | "Wiener Zeitung": Herr Wirtschaftsminister, Sie haben bereits mehrfach angeregt, Arbeitnehmer verstärkt an den steigenden Gewinnen der Unternehmen zu beteiligen. Wie könnte ein solches Modell in der Praxis aussehen?
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Martin Bartenstein : Bei allem, was kleiner als eine börsennotierte Aktiengesellschaft ist, ist wohl eine Erfolgs- oder Gewinnbeteiligung das Mittel der Wahl. Ein Unternehmen kann zwar eine solche schon bisher ausschütten, das soll aber verstärkt werden. Das gleiche gilt für Kapitalbeteiligungen. Ich schließe nicht aus, dass wir hier steuerliche Anreize geben; etwa in Form höherer Freibeträge. Es ist allerdings noch zu früh, um detaillierte Maßnahmen zu präsentieren. Darüber wird im Vorfeld der Steuerreform 2010 zu diskutieren sein.
Könnte eine Gewinnbeteiligung für Arbeitnehmer dem begünstigten Steuersatz des 13. und 14. Monatsgehalts unterlegt werden - also sozusagen ein 15. Monatsgehalt darstellen, wie das ihr Parteikollege Michael Spindelegger angeregt hat?
Beim 13. und 14. Monatsgehalt bleibt alles beim Alten. Niemand soll da ein steuerbegünstigtes 15. dazu erfinden. Das gehört nicht in einen Topf.
Wird es eine gesetzliche Messlatte dafür geben, ab wann ein Unternehmen seine Mitarbeiter am Gewinn beteiligen muss?
Nein. Wesentlich ist, dass die Mitarbeiterbeteiligung unter der Prämisse der Freiwilligkeit erfolgt. Es hat ja der Kanzler vor einiger Zeit in einem Interview zu diesem Thema gemeint: "Heute freiwillig, morgen Kollektivvertrag, übermorgen Gesetz." Das ist aus meiner Sicht absolut ausgeschlossen. Zweitens muss klargestellt sein, dass derartige Beteiligungen in schlechten Zeiten auch entfallen können. Das ist ja die Sorge vieler Unternehmen, dass man sich in guten Zeiten hier massive Belastungen für weniger gute Zeiten einhandelt.
Kommen wir zu einem anderen Thema aus dem Bereich der Arbeitswelt: Im Regierungsprogramm ist die Schaffung eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs verankert. Soll dieser Ihrer Ansicht nach nur die letzten Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten beseitigen ...
. . . "nur" ist gut . . .
... oder sollen auch freie Dienstnehmer künftig unter den vollen Schutz des Arbeitsrechts fallen?
Wir stehen hier am Anfang eines langen und steinigen Weges, an dessen Ende nur ein einheitlicher Arbeitnehmerbegriff stehen kann. Die Position der Gewerkschaft, dass jeder ein Arbeitnehmer sein soll, der wirtschaftlich abhängig ist, würde allerdings auch einen Gutteil der Selbständigen in Arbeitnehmer-Nähe rücken. Denn kleine Zulieferer sind oft in sehr hohem Maße von einem Auftraggeber abhängig. Ich bekenne mich zur umfassenden Sozialversicherungpflicht für freie Dienstnehmer. Aber das soll und muss nicht die arbeitsrechtliche Gleichstellung bedingen.
Sollte im Zuge eines einheitlichen Arbeitnehmerbegriffs auch die Trennung von Arbeiter- und Angestellten-Betriebsräten abgeschafft werden?
Ja. Anders ist das nicht zu argumentieren, auch seitens der Gewerkschaften nicht. Aber hier wird nichts über das Knie gebrochen. Da wird es keinen Schnellschuss geben. Für diese Umstellung wird es eine Übergangszeit geben müssen.
Wie sieht es mit den öffentlich Bediensteten aus? Aus Sicht der Gewerkschaft sollen diese ebenfalls nicht dem einheitlichen Arbeitnehmerbegriff unterliegen.
Das finde ich schade. Denn im Pensionsbereich haben wir das Unmögliche möglich gemacht und alle Systeme unter Einbeziehung des öffentlichen Dienstes harmonisiert. Ich glaube, dass auch arbeitsrechtlich letztlich alle Arbeitnehmer gleich behandelt werden sollten - auch die des öffentlichen Dienstes. Das schließt nicht aus, dass es aus gutem Grund für bestimmte Gruppen weiterhin Sonderbestimmungen geben kann - aber nicht Sonderbestimmungen für den gesamten öffentlichen Dienst.
Die ÖVP-Perspektivgruppe Wirtschaft hat vorgeschlagen, die Kompetenzen im Gesundheitswesen bei der Sozialversicherung zu bündeln. Was halten Sie davon?
Eine Verwaltungsreform kann nicht damit beginnen, einem wichtigen Spieler, nämlich den Ländern, eine zentrale Kompetenz wie das Spitalswesen zu entziehen. Stattdessen muss man alle an einen Tisch bringen und sich bemühen, unter Aufrechterhaltung der bestehenden Strukturen zu Verbesserungen zu kommen. All denjenigen, die Milliarden-Einsparungen im Gesundheitssystem innerhalb weniger Jahre für möglich halten, kann ich nur sagen: Ich wäre hier zurückhaltend.
Sie glauben also im Gegensatz zu Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky nicht, dass 2,9 Mrd. in dieser Legislaturperiode eingespart werden können?
Für mich ist das schwer nachvollziehbar. Gesundheitskosten sind im Wesentlichen Personalkosten. Wer 2,9 Mrd. Euro einsparen möchte, spricht über zigtausende Jobs. Da fehlt mir die Realisierungsperspektive. Wenn damit allerdings Umschichtungen gemeint sein sollten, wie sie Rechungshofpräsident Josef Moser angesprochen hat, dann ist das etwas Realistisches.
Wie beurteilen Sie bisher die Leistung der Koalition?
Die echte Nagelprobe für das Kabinett Gusenbauer kommt, wenn die Konjunktur dreht. Dass das derzeit nicht absehbar ist, ist das Glück des Dr. Gusenbauer, aber nicht unbedingt sein Verdienst.