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"Da kommt noch einiges auf uns zu"

Von Nina Flori

Recht
© Moritz Ziegler

Ab 1. April 2017 müssen Registrierkassen einen Manipulationsschutz haben. Steuerberater rechnen mit einer Arbeitsflut.


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Wien. Die meisten Unternehmer haben sich mittlerweile an die Registrierkassenpflicht gewöhnt. Nach der anfänglichen Skepsis fänden viele von ihnen die Registrierkassen sogar praktisch, sagt Eva Pernt, Steuerberaterin und Mitglied des Fachsenats der Dachorganisation für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsexperten in Österreich im Gespräch mit der "Wiener Zeitung". Denn händisch geschriebene Rechnungen, sogenannte Paragons, gehören nun der Vergangenheit an. Die Steuerberater freuen sich zudem über ordentliche und leserliche Rechnungen, die sie ohne "Abschreib-Hürden" gleich weiterverarbeiten können. "Die Zeit, die wir dadurch gewinnen, können wir in die Beratung der Kunden stecken", sagt Pernt. "Da hat der Kunde mehr davon."

Die erste Runde der Registrierkassenpflicht ist somit über die Bühne gegangen. Anfang 2017 kommt allerdings eine neue Herausforderung auf die Betriebe zu: Denn ab 1. April 2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, also eine technische Sicherheitseinrichtung, verfügen. Dadurch können einmal eingegebene Umsätze nicht mehr nachträglich gelöscht oder verändert werden. Zurzeit gilt dieses Erfordernis noch nicht. Unternehmen sind zwar verpflichtet, eine Registrierkasse zu benutzen, garantiert manipulationssicher sein muss sie allerdings nicht.

"Heißes Thema"

"Das wird ein heißes Thema im ersten Quartal 2017. Da kommt noch einiges auf uns zu", sagt Steuerberaterin Pernt. Denn die Branche rechnet damit, dass sie die Anmeldung der Registrierkassen beim Finanzamt für ihre Kunden übernehmen wird. "Wir fragen uns schon, wie wir den zusätzlichen Personalaufwand bewältigen werden. Es wird schwierig, nur für drei Monate qualifiziertes Personal zu finden", sagt Pernt. Wie genau die Verknüpfung mit dem Finanzamt aussehen wird, ist vielen Steuerberatern zudem noch unklar. "Da werden wir jedenfalls Hilfe brauchen", meint sie. "Bei Klienten, die schon bekannt sind und die schon eine Steuernummer haben, dürfte das Einpflegen nicht so kompliziert sein. Fraglich ist aber, wie es mit Unternehmern funktioniert, die gerade anfangen und noch keine UID-Nummer haben." Eine Steuernummer bekomme man nämlich nicht so leicht, die müsse genau geprüft werden.

Mit vielen offenen Fragen rechnet auch Markus Knasmüller, Vorsitzender der Experts Group Registrierkassen im Fachverband Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie der Wirtschaftskammer. Um Licht ins Dunkel zu bringen, wird die Kammer der Wirtschaftstreuhänder Informationskampagnen veranstalten, durch die die Steuerberater erfahren, wie die Anmeldung der manipulationssicheren Kassen funktioniert. Zudem soll es Lernvideos geben.

Anmeldung bei Finanz Online

Laut Finanzministerium muss sich jeder Unternehmer zunächst eine Signaturkarte anschaffen. Das ist bei zwei Anbietern möglich: der A-Trust GmbH oder der Global Trust GmbH. Im Anschluss erfolgen die Initialisierung der manipulationssicheren Registrierkasse und die Erstellung eines Startbeleges. Liegt beides vor, kann eine Anmeldung über Finanz Online erfolgen. Mittels der App "BMF Belegcheck" wird der Startbeleg geprüft. Er stellt sicher, dass die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Belege einer manipulationssicheren Registrierkasse erkennt man daran, dass sie einen maschinenlesbaren Code in Form eines QR-Codes aufweisen.

In welcher Form der Manipulationsschutz technisch ablaufen wird, sei bereits zu 95 Prozent klar, sagt Knasmüller. Einige Detailfragen seien aber noch offen. Fakt ist, dass die Sicherheitseinrichtung aus einer Verkettung der Barumsätze bestehen soll, sodass fehlende Barumsätze bei Betriebsprüfungen sofort erkannt werden. Brancheninsidern zufolge dürfte eine Umrüstung der bestehenden Kassen allerdings nur bei 300 der insgesamt 2500 verschiedenen Kassensysteme möglich sein.

Umrüstung oft nicht möglich

Unternehmer, die sich ein System gekauft haben, das nicht für den Manipulationsschutz geeignet ist, müssen neu investieren. "Sie haben sich falsch informiert. Das ist, wie wenn man ein Elektroauto kauft, ohne zu überprüfen, ob es Steckdosen gibt", sagt Pernt. Bei alten Kassen, die bereits seit zehn oder zwanzig Jahren im Einsatz sind, sei eine Nachrüstung kaum möglich, meint Knasmüller. "Diese Kassen müssen ausgetauscht werden. Denn oft gibt es die Hersteller gar nicht mehr."

Kompliziert wird es auch für Unternehmen, die Standorte in verschiedenen Ländern haben: Eine Registrierkassenpflicht existiert zwar in einigen europäischen Ländern, jedes Land arbeitet allerdings mit unterschiedlichen Systemen: "Da hätte man das Rad nicht überall neu erfinden müssen", sagt Pernt. So sind die Anforderungen in Deutschland, wo die Registrierkassenpflicht bis 2020 eingeführt wird, ganz anders als etwa jene in Tschechien, wo sie bis Ende 2016 vorerst nur in der Gastronomie verpflichtend kommt.

"Viele Klienten sehen aber zurzeit noch gar keinen Handlungsbedarf, auf eine manipulationssichere Kasse umzurüsten", sagt Franz Schmalzl, Partner bei der Dr. Schmalzl Steuerberatungsgruppe. Er hat noch keine einzige Anfrage erhalten. "Es ist ein Mehraufwand, den viele gerne vor sich her schieben." Erst mit Jahresbeginn rechnen die Steuerberater mit Anfragen. Dann werden wohl auch die Rechtsanwälte verstärkt mit dem Thema Registrierkassen konfrontiert werden. Denn sobald die Finanz bei Verstößen gegen die Registrierkassenpflicht zu strafen beginnt, werden Verwaltungsstrafverfahren auf sie zukommen.