Für Baupolizei (MA 37) gibt es am vorgelegten Bauplan nichts auszusetzen.
Hinweis: Der Inhalt dieser Seite wurde vor 10 Jahren in der Wiener Zeitung veröffentlicht. Hier geht's zu unseren neuen Inhalten.
Wien. Ein geplanter Dachausbau des denkmalgeschützten und unter dem Ensembleschutz von Maria am Gestade stehenden Barockhauses Schwertgasse 3 im 1. Bezirk sorgt weiterhin für heftige Kontroversen. Die Mieter werfen dabei den Behörden vor, aufseiten des Eigentümers - eine Stiftung des ehemaligen Palmers-Chefs Rudolf Humer - zu agieren. Dieser würde gerne die Altmieter, die mit unbefristeten Mietverträgen ausgestattet sind, hinauswerfen und Luxuswohnungen errichten, so der Vorwurf der Mieter.
Und die Behörden, allen voran die Baupolizei MA 37, würde sich aufseiten "dieses Spekulanten" stellen. Dabei wäre es ihre Aufgabe, die Interessen der Allgemeinheit zu vertreten, kritisieren die Mieter. Die MA 37 weist alle Vorwürfe zurück. Man habe ja nicht einmal die Kompetenz über eine Baubewilligung zu entscheiden, sagt der Leiter der Baupolizei, Gerhard Cech. Diese liege beim Bauausschuss des 1. Bezirks, der auch die Entscheidung des Bundesdenkmalamts (BDA) berücksichtigen muss. Die MA 37 würde hingegen nur das Verfahren führen. "Es ist daher nicht das Thema, ob wir dafür oder dagegen sind", sagt Cech.
Für die Mieter ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Denn wenn die Baupolizei so unparteiisch wäre, wie sie sich nun darstelle, dann hätte sie nach einer negativen Stellungnahme der MA 19 im Dezember 2013, das Baugesuch für den Dachgeschoßausbau zurückweisen müssen, sagen die Mieter. In der Stellungnahme, die der "Wiener Zeitung" vorliegt, stellt der für Architektur und Stadtgestaltung zuständige Magistrat 19 fest, dass nach Paragraf 69 "kein überwiegendes öffentliches Interesse an der Situierung und Ausbildung eines zweiten Dachgeschoßes sowie eines weiteren Laubenganges besteht". Da sich das Barockhaus in einer Schutzzone befindet, muss aber ein öffentliches Interesse bei einem Zubau vorhanden sein.
Streng genommen muss die MA 37 das Bauvorhaben nach einer negativen Stellungnahme der MA 19 nach Paragraf 69 aber nicht zurückweisen. Auch wenn dies - wie die "Wiener Zeitung" nach einem Rundruf in der Architektenbranche in Erfahrung brachte - in der Regel schon der Fall sei, so sieht man bei diesem Bauvorhaben davon ab.
Stattdessen betrachtet die MA 37 die Stellungnahme der MA 19 als eines von "vielen Argumenten", die sich für oder gegen das Bauhaben aussprechen. Am Ende will man dann diese Argumente in einem "Gesamtpaket" dem Bauausschuss des Bezirks darstellen, sagt Cech. Der Bauausschuss, der aus Bezirksräten besteht, kann sich per Abstimmung aber über die Stellungnahme der MA 19 hinwegsetzen. Damit stellt sich die Frage, welchen Zweck der von der MA 19 überprüfte Ensembleschutz eigentlich hat - wenn es sich letztlich um eine politische Entscheidung handelt.
ÖVP-Naheverhältnis zum Eigentümer?
Angesichts der Dominanz der ÖVP im 1. Bezirk und somit auch im Bauausschuss befürchten die Mieter, die der Partei ein Naheverhältnis zu den Investoren unterstellen, nun ein Abstimmungsergebnis zugunsten der Humer Privatstiftung. Ein Wörtchen mitzureden hat hier aber auch das BDA, dessen Entscheidung berücksichtigt werden muss. Für die Mieter ein schwacher Trost. "Weil der Landeskonservator (des BDA, Anm.), Friedrich Dahm, bereits gezeigt hat, dass er dem Bauvorhaben unkritisch gegenübersteht", meinen die Mieter.
Dabei sei der eingereichte Plan, der ebenso der "Wiener Zeitung" vorliegt, "nicht ohne weitgehende Zerstörung des denkmalgeschützten Dachstuhls durchführbar", betonen die Mieter. Weiters würden die Fluchtwege der geplanten Wohnungen im zweiten Dachgeschoß durch unbefristet vermietete Wohnungen führen. "Das sind Tatsachen, die von Juristen auch bestätigt wurden." Die Baupolizei sieht das anders. "Rein baulich ist das ein Gang für uns", sagt Cech. "Es gibt Mieter, die das anders beurteilen. Das ist aber eine Mietrechtsfrage, die wir nicht zu beurteilen haben. Das müsste die Schlichtungsstelle feststellen, was mietrechtlich gilt."
Wer in diesem Fall recht hat, soll nun das Bezirksgericht Innere Stadt klären, wo die Mieter eine Feststellungsklage und eine Unterlassungsklage eingereicht haben. Mit einem gerichtlichen Urteil rechnen sie in einem Jahr.
Ein weiteres Indiz für eine "Gängelung der MA 37 durch den Bauwerber" sehen die Mieter in der Passivität der Baupolizei bei auftretenden Schäden im Haus. So hätte es etwa ein Wassergebrechen bei Steigleitungen im Hof gegeben. Im vergangenen Winter seien diese dann eingefroren, mit dem Ergebnis, dass es in den Wohnungen dann kein Wasser gab. Da sich die Hausverwaltung nicht um das Problem kümmerte, wandten sich die Mieter an die Baupolizei. Ohne Erfolg. "Die Behörde hat sich darum nicht gekümmert", erzählen die Mieter. "Das Problem wurde erst behoben, als wir unsere Beziehungen zu Wohnbaustadtrat Michael Ludwig spielen ließen, der dann eingeschritten ist."
Amtsschimmel vor Bürgeranliegen?
Gerhard Cech erinnert sich an das Problem mit den Steigleitungen. Für ihn ist das aber eine "relativ kleine Sache". Warum sich die MA 37 dem Anliegen der Bewohner nicht gleich angenommen habe - schließlich gab es in den Wohnungen für einige Zeit kein Wasser -, liege an der üblichen langen Bearbeitungszeit, sagt er. Außerdem hätte die Hausverwaltung schneller reagieren müssen. Cech: "Darauf können wir auch nicht immer Einfluss nehmen. Wir sind also darauf angewiesen, dass die Hausverwaltung von sich aus Dinge rasch macht."
Für die Mieter ist diese Aussage "blanker Zynismus". Normalerweise würde man darüber lachen, "aber es ist sehr ernst", sagen sie. "Diese Schäden sollen den Mietern das Leben schwer machen. Der Eigentümer will ja nicht nur das Dachgeschoß ausbauen, sondern uns auch raushaben, damit er Wohnungen für Oligarchen errichten kann. Die Hausverwaltung steht da ganz klar aufseiten des Eigentümers."
Bauverhandlung am Freitag, Mieter ohne Parteienstellung
Am Freitag um 14 Uhr hat die MA 37 nun eine Bauverhandlung angesetzt, wo Wohnungseigentümer, die durch den Bau des geplanten zweiten Dachgeschoßes betroffen sind, eingeladen werden. Die Anrainer können dort dann eventuelle Einwände einbringen, die laut Gerhard Cech dann dem Bauausschuss vorgelegt werden. Die Mieter haben hier keine Parteienstellung.
Die von den Mietern kritisierten Mängel im vorgelegten Bauplan stehen für die MA 37 nicht zur Debatte. "Wir meinen, dass der Plan so verhandlungsfähig ist. Es ist alles dargestellt, worauf es ankommt", betont Cech.
Für die Bewohner ist die Vorgehensweise ein Beweis für die zunehmende Machtlosigkeit der Bürger. "Es ist eine absichtliche Irreführung durch die Behörde", sagen sie. "Das ist heutzutage aber System."