Schriftlicher Vertrag legt die Spielregeln fest.
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Wien. Tausende junge Menschen machen dieser Tage erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt. Ob "echte" Ferialarbeit, etwa als Aushilfe bei der Post, Eisverkäufer oder Kellner, verpflichtendes Praktikum im Rahmen einer Schulausbildung oder eines Studiums oder freiwilliges Volontariat: Wer die Spielregeln kennt, erlebt nachher keine bösen Überraschungen.
"Wir merken an den vielen telefonischen Anfragen, dass Sommer ist", sagt Waltraud Eberharter von der Arbeiterkammer Niederösterreich. Sie rät den Jugendlichen, sich auf jeden Fall mit einem schriftlichen Vertrag abzusichern und verweist auf entsprechende Musterverträge auf der Arbeiterkammer-Homepage. Neben der Art der Tätigkeit und der Arbeitszeit sollten auch Entgeltbestimmungen drin stehen. "Es ist das normalste auf der Welt, dass man arbeiten geht, um Geld zu verdienen", betont Eberharter. Auf das Gefühl, "es wird schon alles passen", sollten sich die jungen Leute jedenfalls nicht verlassen. Die Frage "Wieviel verdiene ich eigentlich mit meinem Sommerjob?" ist berechtigt - und kostet nichts.
Ein Thema sind immer wieder die anteiligen Urlaubstage, die auch Ferienjobbern zustehen. Nach einem Monat sind das immerhin 2,5 Werktage. Wer die bezahlte Freizeit nicht konsumieren will, kann auch mit dem Dienstgeber vereinbaren, dass sie in Form der Urlaubsersatzleistung bar ausgezahlt werden.
Als nützlich haben sich auch regelmäßige Aufzeichnungen über Beginn und Ende der Arbeitszeit und der Pausen sowie die genauen Tätigkeiten erwiesen. "Am besten handschriftlich", so AK-Expertin Eberharter. Unrichtige Arbeitszeitaufzeichnungen sollten auf keinen Fall unterschrieben werden. Die AK bietet eine Vorlage zur Arbeitszeit-Aufzeichnung zum Download an.
Einkommensgrenze für Familienbeihilfe beachten
Was Ferialjobber und ihre Eltern noch beachten sollten: Wenn Schüler und Studierende, die älter sind als 18, pro Jahr mehr als 10.000 Euro verdienen, müssen Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag zurückgezahlt werden. Wer mit seinem steuerpflichtigen Einkommen (Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen) unter dieser Grenze bleibt, hat weiterhin Anspruch auf monatlich 152,70 Euro Familienbeihilfe. Dazu kommt der Kinderabsetzbetrag von 58,40 Euro. Kinder unter 18 Jahren können hingegen verdienen, so viel sie wollen, ohne dass die staatlichen Transferleistungen gefährdet sind. Mit der Arbeitnehmerveranlagung können sich Ferialarbeiter und Ferialarbeiterinnen meistens auch noch Geld vom Finanzamt zurückholen.
Tipps zur Sozialversicherung
Auch die Sozialversicherung unterscheidet zwischen Praktikanten, Volontären und Ferialarbeitern beziehungsweise -angestellten. Ein Volontariat nach der Schule oder nach dem Studium erfolgt freiwillig und ohne jegliche Arbeitsverpflichtung, informiert die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse (NÖGKK). Volontäre sind lediglich direkt bei der AUVA zur Unfallversicherung anzumelden. Werden sie allerdings als Dienstnehmer tätig, muss der Betrieb sie bei der Gebietskrankenkasse anmelden.
Pflichtpraktikanten, die im Rahmen des Lehrplans beziehungsweise der Studienordnung vorgeschriebene Tätigkeiten verrichten müssen, und bei denen die Ausbildung im Vordergrund steht, sind automatisch schülerunfallversichert. Bekommen sie vom Dienstgeber jedoch ein "Taschengeld", müssen sie angemeldet werden: Liegen die Bezüge über der Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 386,80 Euro), sind die Praktikanten kranken- , unfall- und pensionsversichert, ansonsten besteht nur ein Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Ein Sonderfall sind Pflichtpraktikanten im Hotel- und Gastgewerbe. Sie haben stets Anspruch auf die kollektivvertragliche Lehrlingsentschädigung und sind auch entsprechend versichert. Echte Ferialarbeiter und -angestellte, die im Sommer in erster Linie Geld verdienen wollen, sind Dienstnehmer im arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Sinn.Ob Ferienjobber anteilig Urlaubs- oder Weihnachtsgeld erhalten, hängt vom Kollektivvertrag der jeweiligen Branche ab.
Die Arbeiterkammer gibt auf ihrer Homepage "10 Tipps für FerialjobberInnen".
Zu Fragen des Versicherungschutzes beim Ferialjob geben die Servicelines der Gebietskrankenkassen Auskunft.