Funk: Kritik an Sicherheitsgesetzen. | Schutzzonen nicht systemverträglich. | Wien. Scharfe Kritik an der jüngsten Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz betreffend Videoüberwachung und Schutzzonen übte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk anlässlich der Jahrestagung der österreichischen Juristenkommission. Gerade in den Schutzzonen - präventiv errichtete Sicherheitszonen um öffentliche Plätze oder Gebäude - würde zuviel von der subjektiven Gefahreneinschätzung der Exekutivbeamten abhängen. Diese müssten ad hoc entscheiden, wer gefährlich ist und wer nicht. Auch bezweifelt Funk einen Rückgang der Kriminalität durch Videoüberwachung. Beide Instrumente würden einen "Dammbruch zum Überwachungsstaat" begünstigen.
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Das Innenministerium wies am Freitag die Bedenken des Verfassungsexperten als "nicht nachvollziehbar" zurück.