Deutsche Touristin soll zu Silvester 2015 von neun Männer in Wien vergewaltigt worden sein - Prozessauftakt.
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Wien. Eine Feier sollte es werden, in einer Tragödie endete es. Am 28. Dezember 2015 kam Frau S. nach Wien, um eine in der Stadt lebende Freundin zu besuchen und Silvester zu zelebrieren. Man trank Alkohol, besuchte den Silvesterpfad und ging anschließend in ein Lokal am Wiener Schwedenplatz. Da Frau S., eine junge Deutsche, viel Alkohol konsumierte, war sie schwer angeschlagen. Laut Anklage soll sie bewusstlos vor dem Lokal gelegen sein. Mehr als zwei Promille Alkohol soll sie einem Gutachten zufolge im Blut gehabt haben, als vier Männer auf ihren hilflosen Zustand aufmerksam wurden.
"Sie erwachte in einem fremden Zimmer. Ein Mann, den sie nicht gekannt hat, war über sie gebeugt. Dann wurde es wieder dunkel", sagt Staatsanwältin Karina Fehringer in ihrem Eröffnungsplädoyer. Insgesamt neun Männer - allesamt irakische Flüchtlinge, die 2015 nach Österreich kamen - sollen laut Anklage die wehrlose Frau sexuell missbraucht und vergewaltigt haben. Vier Männer sollen sie in die Wohnung verschleppt haben, die anderen fünf sollen bereits dort gewesen sein. Die Angeklagten hatten sich am Dienstag vor einem Schöffensenat (Vorsitzende Richterin: Petra Poschalko) des Straflandesgerichts Wien zu verantworten.
"Es war nicht einfach, die hier sitzenden Angeklagten auszuforschen", so Fehringer. Die Frau habe zuerst geglaubt, nur von einem Mann vergewaltigt worden zu sein. Durch die Ortungsapp ihres Mobiltelefons habe man dann feststellen können, in welcher Wohnung sich die Frau zum Tatzeitpunkt befunden habe. Die Angeklagten hätten anfangs alles bestritten. Durch einen Mundhöhlenabstrich habe man aber DNS-Spuren gefunden, die mit den auf der Frau gefundenen Spuren übereinstimmen würden. Der Fünftangeklagte habe daraufhin den Sachverhalt offengelegt. Von drei Angeklagten habe man zwar keine DNS-Spuren gefunden. Die Männer würden aber von anderen Angeklagten belastet werden, sagt die Staatsanwältin.
"Auch im Irak verboten"
Vor Gericht zeigen sich die Angeklagten überwiegend nicht geständig. Während manche leugnen, Sex mit der Frau gehabt zu haben, behaupten andere, die Frau habe freiwillig mit ihnen geschlafen. Ein Angeklagter sagt, er sei gar nicht in der Wohnung gewesen. Acht der neun Angeklagten sind miteinander verwandt. Angeklagt sind etwa ein verheirateter Vater und sein 22-jähriger Sohn. Der Sohn belastet seinen Vater. Dieser bestreitet das, sein Sohn sei nicht sonderlich intelligent, verteidigt er sich.
Zu Prozessbeginn sitzen die Männer mit verschränkten Armen auf der Anklagebank. Mit starrer, unaufgeregter Miene verfolgen sie den Prozess. Nur der Erstangeklagte weint, fährt sich mit der linken Hand über die Stirn und in die Augen.
Im Lauf seiner Vernehmung wird der Achtangeklagte - er wird zuerst befragt - ebenfalls emotional. "Diese Tat ist nicht nur in Österreich verboten, sondern auch im Irak. Ich bereue, was ich gemacht habe. Wenn ich nicht betrunken gewesen wäre, hätte ich das nicht gemacht", sagt er, bevor er plötzlich in Tränen ausbricht.
Der Angeklagte, er klagt sich selbst an: "Ich schäme mich auch vor meiner Familie." "Ja, das glaube ich", bemerkt Richterin Poschalko. Kurze Zeit später relativiert er: "Niemand hat die Frau gezwungen. Niemand hat sie gehindert, die Wohnung zu verlassen." Während des Geschlechtsverkehrs habe die Frau ihn "mein Liebling" genannt. Auch das Verhalten der anderen Angeklagten beschreibt er: Einer der Angeklagten sei etwa fröhlich gewesen, habe getanzt und gesungen, als er aus dem Zimmer gekommen sei, schildert der Achtangeklagte.
Während seiner knapp zweistündigen Vernehmung erzählt er, wie er die stark betrunkene Frau aufgefunden habe: "Sie ist am Boden gelegen und war nicht in der Lage, alleine aufzustehen." Mit der Straßenbahn sei man dann in die Wohnung gefahren. "Die Frau hat sich überhaupt nicht geäußert. Sie hat sich eingehängt."
Aufregung um Zeitungsbericht
Die Frau wurde bereits im Ermittlungsverfahren einvernommen. Ihre Aussage wurde auf einer DVD aufgezeichnet und wird im Hauptverfahren abgespielt werden. Die "Kronen Zeitung" dürfte irgendwie an diese Einvernahme gekommen sein. Am Wochenende erschien in der Zeitung ein Bericht, in dem teils identifizierend über die Frau berichtet wurde - ohne ihr Wissen und ihr Einverständnis. Die Frau habe wegen des Berichts einen Zusammenbruch erlitten und habe behandelt werden müssen, sagt der Opfervertreter, Lian Kanzler. "Das ist nicht nur eine Riesensauerei. Das gehört verboten."
Die Frau leidet an Schlafstörungen und Depressionen. Im August musste sie stationär in der Psychiatrie aufgenommen werden. Laut Gutachten sind diese Folgen einer schweren Körperverletzung gleichzuhalten. Deswegen und weil die Frau laut Anklage in besonderer Weise erniedrigt wurde, ist die Tat qualifiziert. Dadurch droht den mutmaßlichen, erwachsenen Tätern ein höherer Strafrahmen von fünf bis zu fünfzehn Jahren Haft. Am Donnerstag wird weiter verhandelt - ein Urteil soll am 2. März fallen.