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DAÖ: Ein gutes Gefühl, im Klub zu sein

Von Daniel Bischof

Politik

"Die Allianz für Österreich" hat Anspruch auf Klubförderung und kann im Landtag mitbestimmen. Parteienförderung steht ihr nicht zu.


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Wien. Geld, Posten und Einfluss: "Die Allianz für Österreich" (DAÖ) darf einige Zuwendungen erwarten. Der wohl gewichtigste Bonus betrifft das Finanzielle. Hier ist aber zwischen Klub- und Parteienförderung zu unterscheiden.

Parteienförderung bekommt die DAÖ nicht. "Sie hat noch keine Wahl geschlagen und daher keinen Anspruch auf Parteienförderung", erklärt eine Sprecherin der Wiener Magistratsdirektion der "Wiener Zeitung". Erst wenn "Die Allianz für Österreich" bei der Wien-Wahl 2020 den Einzug schafft, erhält sie, abhängig vom Ergebnis, Parteienförderung.

Dafür haben die FPÖ-Abweichler dank ihres neuen Klubs im Wiener Gemeinderat - zur Gründung waren drei Abgeordnete nötig - Anspruch auf Klubförderung. "Sie wird schlagend, sobald dem Bürgermeister bekanntgegeben wird, dass der Klub gegründet wurde", so die Sprecherin.

Der Klub erhält von der Stadt Wien Räumlichkeiten, die Arbeitsinfrastruktur und 76.500 Euro pro Quartal für Schulungen, Aus- und Weiterbildungen. Außerdem stehen ihm elf Dienstposten zur Verfügung, die er mit Beamten der Stadt Wien besetzen kann. Dazu ist er aber nicht verpflichtet, er kann sich sein Personal auch (teilweise) selbst organisieren. In diesem Fall erhält er eine monatliche Zuwendung von maximal 62.200 Euro von der Stadt Wien. Damit muss der Klub die Kosten für das Personal, das nicht von der Stadt Wien kommt, bezahlen.

Durch den Klub erhält "Die Allianz für Österreich" auch Einfluss auf die Wiener Landespolitik, erklärt Parlamentarismusexperte Werner Zögernitz. Die Klubmitglieder können in Ausschüssen des Landtages mitwirken und haben dort ein Rede- und Abstimmungsrecht. Zudem sitzt der Klubobmann mit den Obmännern der anderen Fraktionen in den Steuerungsgruppen des Landtages: "Er kann dadurch mitbestimmen, wie die Landtagssitzungen abgewickelt werden", sagt Zögernitz.

Günstigere Spendenregeln

Noch hat die DAÖ lediglich den Landtagsklub gegründet, die Weichen zur Gründung einer politischen Partei sind aber gestellt. Die Satzung zur Parteigründung sei bereits beim Innenministerium hinterlegt worden, hieß es seitens der DAÖ. Eine solche Satzung müsse lediglich gewisse formelle Kriterien erfüllen, erklärt Politikwissenschafter und Parteienfinanzierungsexperte Hubert Sickinger. Unter anderem müssen darin etwa die Parteiorgane festgehalten werden. Werden diese Kriterien erfüllt, besitzt die Partei Rechtspersönlichkeit, sobald die Satzung auf der Homepage des Innenministeriums veröffentlicht wird, sagt Sickinger.

Als Neugründung gelten für die DAÖ günstigere Spendenregelungen. Sie könnte 2020, beim erstmaligen Antreten bei einer Wahl, 1,5 Millionen Euro an Spenden sammeln, die Obergrenze für Einzelspenden beträgt 37.500 Euro. Heuer, 2019, darf die DAÖ nur 375.000 Euro insgesamt und 7500 Euro pro Spende einnehmen.

Die FPÖ verliert durch die Abgänge ihre Sperrminorität im Landtag, da sie nicht mehr über mehr als ein Drittel der Mandatare verfügt. Weiters kann sie nicht mehr im Alleingang den Verfassungsgerichtshof anrufen, damit dieser ein Landesgesetz auf seine mögliche Verfassungswidrigkeit prüft. Finanzielle Einbußen gibt es für die Partei aber nicht, da die Parteienförderung von Mandatsverschiebungen nicht beeinflusst wird. Auch den Posten des Vizebürgermeisters, der ihr wegen ihrer Drittel-Mandatsstärke zustand, bleibt ihr erhalten. Denn Maßstab dafür ist nur das vorangegangene Wahlergebnis.