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Die Freilassung des per Europäischen Haftbefehls gesuchten russischen Ex-KGB-Offiziers durch österreichische Behörden zeigt die traurigen Reste der heimischen Neutralität. "Neutralität" wurde schon in der Zeit des Kalten Kriegs oft mit Nicht-Einmischung gleichgesetzt. Was die Nachrichtendienste der Amerikaner und Russen in Wien so alles trieben war zwar bekannt, aber heimischen Behörden wurscht - um es salopp auszudrücken.
Nun wurde der Mann, der für das Blutbad in Vilnius 1991 verantwortlich sein soll, nach Moskau zurückgeschickt. Erstens habe er österreichischen Boden nicht betreten (er war in einem Transitraum am Flughafen), zweitens habe man die Vorwürfe im Europäischen Haftbefehl als "zu vage" empfunden. Das ist für die heimische Justiz (aber eher für die heimische Außenpolitik) ein Armutszeugnis erster Güte. Im Mai wurde ein 28-jähriger Deutscher in Österreich festgenommen, gegen den ein Europäischer Haftbefehl bestand, er sitzt in Linz ein. Eigentlich könnte auch er ins Treffen führen, die gegen ihn geführten Ermittlungen seien vage...
Den russischen Ex-Spion, der jetzt Sportfunktionär seines Landes ist, wieder ausreisen zu lassen, regt die Litauer zu Recht auf. Das EU-Land Österreich hat klargemacht, dass ihm polizeiliche Ermittlungen im EU-Land Litauen eigentlich egal sind - gute Beziehungen zu Russland aber nicht.
Wie früher halt, als Österreich noch nicht in der EU war und die Neutralität zur Identitätsstiftung verwendet wurde. Heute wird die Neutralität oft durch die Europäische Union und die UNO außer Kraft gesetzt. Bei Russland funktionieren die alten Reflexe allerdings noch.
Ob sich Österreich damit einen Gefallen erweist darf bezweifelt werden. Für die Litauer ist die "Blutnacht von Vilnius", bei der 14 Menschen starben, weil sie einen TV-Sender vor den damaligen Sowjet-Truppen beschützten, ebenfalls zu einem identitätsstiftenden Ereignis geworden. Den Ex-Offizier laufen zu lassen ist für Litauen eine Missachtung ihres Freiheitskampfes gegen die sowjetische Besetzung. Nun stimmt es, dass dieselben Litauer auf dem Auge "Massenmord an Juden in Vilnius im Dritten Reich" ziemlich blind sind, aber das macht Österreichs Vorgehen nicht besser.
Der Außenminister beruft sich auf die unabhängige Justiz, die diese Entscheidung getroffen hätte. Wenn es so ist, müssen dort Köpfe rollen, denn ein Europäischer Haftbefehl ist ja wohl nicht nichts.