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"Das depperte Flugzeug..."

Von Helmut Dité

Wirtschaft

Wiener Straflandesgericht sieht Fluchtgefahr weiter gegeben.


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Wien. Die Aktenkonvolute schwellen an, die Zornesadern an den Hälsen der Meinl-Anwälte und von Meinl-Bank-Chef Peter Weinzierl auch: Julius Meinl bekommt seine Rekord-Kaution von 100 Millionen Euro, die ihm im April 2009 nach zwei Nächten U-Haft die Freiheit gebracht hatten, weiterhin nicht zurück, entschied das Wiener Straflandesgericht. Der entsprechende Beschluss umfasst 852 Seiten, inklusive Beilagen sind es sogar 1453 Seiten - die Ablehnung des ersten Rückerstattungsantrags im Juli 2010 war noch mit 463 Seiten ausgekommen. Richterin Bettina Deutenhauser geht davon aus, dass bei Julius Meinl, gegen den seit nunmehr gut fünf Jahren wegen Betrugs und Untreue in der Causa Meinl European Land (MEL) ermittelt wird, nach wie vor Fluchtgefahr besteht.

Die Meinl-Anwälte lassen an dem "Konglomerat", das laut Weinzierl "nach fünf Jahren ergebnisloser Ermittlungen unter ständigem Bruch der Unschuldsvermutung ein den Rechtsstaat entwürdigendes Schauspiel" fortsetzt, kein gutes Haar: Die Richterin habe damit lediglich versucht, "in die chaotische Aktenführung Ordnung hineinzubringen", die Vorwürfe gegen Meinl seien "alte Hüte", manche "schwer absurd", dazu würden in dem "schlecht gemachten Anwaltsschriftsatz" Dokumente, die dem Gericht "nicht in Kram passen" abgetan, konstatierten Meinls Verteidiger Herbert Eichenseder und Georg Schima am Donnerstag bei einer Pressekonferenz in der Meinl Bank. Man werde fristgerecht bis Montag beim Oberlandesgericht Wien Einspruch erheben.

Mit dem Thema Fluchtgefahr habe sich die Richterin "nur" auf 30 Seiten befasst und auch dort lediglich altbekannte Argumente herangezogen, um diese zu rechtfertigen, so die Advokaten: Laut Gerichtsbeschluss sind die Tatsache, dass Meinl britischer Staatsbürger ist und "gute Kontakte" nach Großbritannien habe, ein "wesentliches Kriterium".

Hinterleger der Kaution bis heute unbekannt

Hinzu komme, dass er im April 2009 imstande war, "binnen kürzester Zeit" - in knapp weniger als einer Stunde - 100 Millionen aufzutreiben. Erleger der Kaution war die Centrum-Bank in Liechtenstein, wer ad personam dahintersteht, ist bis heute nicht bekannt. "Aufgrund dieser finanziellen Möglichkeiten wäre es für den Beschuldigten sehr leicht, sich dem Strafverfahren durch Flucht zu entziehen und sich ins Ausland abzusetzen, da der Beschuldigte zum Beispiel auch Zugang zu einem Privatflugzeug besitzen soll", so die Richterin.

"Dieses depperte Flugzeug", schäumt Eichenseder. "Das war damals hin und in England bei der Reparatur" - statt in Schwechat mit laufenden Motoren auf Meinl zu warten, wie kolportiert wurde, als er nach seinem freiwilligen Erscheinen zu einer routinemäßigen abendlichen Einvernahme überraschend in U-Haft genommen wurde.

Wo es für Anwalt Schima "gespenstisch" wird, ist bei der Höhe der Kaution. Um diese zu rechtfertigen, würden "unzulässigerweise" alle Privatbeteiligtenanschlüsse im Meinl-Verfahren ins Treffen geführt, während andererseits die Richterin die Vergleiche der Meinl Bank mit fast 6000 MEL-Kleinanlegern "vom Tisch wischt" und nicht berücksichtige, dass Meinl in den vergangenen vier Jahren nicht geflüchtet sei.

Die 100 Millionen Euro liegen weiter auf einem Gerichtskonto bei der Bawag-PSK und sind laut den Rechtsvertretern mit 1,75 Prozent verzinst. Zwischenzeitlich dürften rund 6 Millionen Euro an Zinsen angefallen sein, Geld, das letztendlich die Liechtensteiner Bank bekommen wird - vielleicht sogar KESt-frei.